Wohnungseigentumsgesetz
Teil 1 - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
Abschnitt 4 - Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 10 - 29) |
Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so kann der Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.12.2020 | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 | |
01.05.2013 | Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) | 11.03.2013 | |
01.07.2007 | Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze | 26.03.2007 |
beschränkung § 13Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum § 14Pflichten des Wohnungseigentümers § 15Pflichten Dritter § 16Nutzungen und Kosten § 17Entziehung des Wohnungseigentums § 18Verwaltung und Benutzung § 19Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss § 20Bauliche Veränderungen § 21Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen § 22Wiederaufbau § 23Wohnungseigentümer-
versammlung § 24Einberufung, Vorsitz, Niederschrift § 25Beschlussfassung § 26Bestellung und Abberufung des Verwalters § 26aZertifizierter Verwalter § 27Aufgaben und Befugnisse des Verwalters § 28Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht § 29Verwaltungsbeirat
Rechtsprechung zu § 22 WEG
2.167 Entscheidungen zu § 22 WEG in unserer Datenbank:
- AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk.
- BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
Fassen eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 S 36/16
Verkündungsrecht WEG-Verwalter bei Genehmigung einer baulichen Veränderung
- LG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 S 36/16
- BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist ...
Zum selben Verfahren:
- AG Augsburg, 24.05.2017 - 31 C 4282/16
Anfechtungsklage, Haftpflichtversicherung, Nutzung, Standsicherheit, ...
- LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17
Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich Gemeinschaftseigentum durch ...
- AG Augsburg, 24.05.2017 - 31 C 4282/16
- BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen ...
- OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem ...
- AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19
Wohnungseigentum: Herstellung eines Anschlusses an das Glasfasernetz als ...
- OLG Düsseldorf, 21.03.2022 - 9 U 25/21
Streit um einen Geldautomaten nach Berichten über Sprengungen
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 22 WEG:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- § 23 IV 1 (Wohnungseigentümerversammlung) (zu § 22 II 2)