Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 4 - Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b) |
(1) 1Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. 2Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht.
(2) Eine Verfügung über die Miete für eine spätere Zeit muss der Erwerber gegen sich gelten lassen, wenn er sie zur Zeit des Übergangs des Eigentums kennt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
Rechtsprechung zu § 566b BGB
26 Entscheidungen zu § 566b BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 07.11.2023 - 2 U 115/22
Kein Zahlungsverzug des Mieters bei Ausbleiben von Spendengeldern zur Begleichung ...
- AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 565/12
Vermieterwechsel: Mieter trägt Risiko, dass Amt an Erwerber zahlt!
- BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 103/13
Zur Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 15.03.2013 - 10 S 67/12
Anspruch auf Nutzungsentgelt wegen angeblicher unberechtigter Nutzung eines ...
- LG Bochum, 15.03.2013 - 10 S 67/12
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
Nießbrauch: Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers als Alleinerbe des ...
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 90/08
Auswirkungen einer Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren ...
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 217/08
Insolvenzverfahren: Rechtswirkungen der Pfändung fortlaufender Bezüge des ...
- OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 2 U 7/13
Mietvertrag: Voraussetzungen des Eintritts des Erwerbers in das ...
- BGH, 14.01.2010 - IX ZR 78/09
Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen ...
- BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04
Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Mietzins für eine unbewegliche Sache ...
Querverweise
Auf § 566b BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
- § 578 (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)
- Landpachtvertrag
- § 593b (Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Dauerwohnrecht
- § 37 (Vermietung)
Redaktionelle Querverweise zu § 566b BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Übertragung einer Forderung
- § 398 (Abtretung)