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   AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15   

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https://dejure.org/2015,22650
AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15 (https://dejure.org/2015,22650)
AG Bottrop, Entscheidung vom 07.08.2015 - 20 C 21/15 (https://dejure.org/2015,22650)
AG Bottrop, Entscheidung vom 07. August 2015 - 20 C 21/15 (https://dejure.org/2015,22650)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergrößerung einer Gartenlaube ist genehmigungspflichtig/ Hinweis auf Einstimmigkeit als ausreichender Klagevortrag einer baulichen Beeinträchtigung???

 
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  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Auszug aus AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15
    2 Z 84/87">NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WuM 1995, 227; OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, § 22 Rn. 60), der sich das Gericht anschließt, unter den Regelungsgehalt des § 22 WEG mit der Folge, dass eine wirksame Genehmigung des Bauvorhabens nur mit Zustimmung aller jener erfolgen kann, deren Rechte durch die Maßnahme beeinträchtigt sind.
  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94

    Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss

    Auszug aus AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15
    2 Z 84/87">NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WuM 1995, 227; OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, § 22 Rn. 60), der sich das Gericht anschließt, unter den Regelungsgehalt des § 22 WEG mit der Folge, dass eine wirksame Genehmigung des Bauvorhabens nur mit Zustimmung aller jener erfolgen kann, deren Rechte durch die Maßnahme beeinträchtigt sind.
  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

    Auszug aus AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15
    2 Z 84/87">NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WuM 1995, 227; OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, § 22 Rn. 60), der sich das Gericht anschließt, unter den Regelungsgehalt des § 22 WEG mit der Folge, dass eine wirksame Genehmigung des Bauvorhabens nur mit Zustimmung aller jener erfolgen kann, deren Rechte durch die Maßnahme beeinträchtigt sind.
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