Rechtsprechung
AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,26482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.1979 - V ZR 108/77
Ästhetische Beeinträchtigung einer Grundstückseinfriedigung
Auszug aus AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21
Der Anspruch wäre dann gegeben, wenn durch die Seitenmarkise derart auf den Stabgitterzaun eingewirkt wird, dass dieser seinen Charakter als ortsübliche Einfriedung verliert (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.1979 - V ZR 108/77). - BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen …
Auszug aus AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21
Denn bloße ideelle oder immaterielle Immissionen, wozu auch die ästhetische Beeinträchtigung gehört, werden von § 906 BGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1974 - V ZR 83/73).