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   AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21   

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https://dejure.org/2022,26482
AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21 (https://dejure.org/2022,26482)
AG Bottrop, Entscheidung vom 21.09.2022 - 11 C 92/21 (https://dejure.org/2022,26482)
AG Bottrop, Entscheidung vom 21. September 2022 - 11 C 92/21 (https://dejure.org/2022,26482)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbar muss Markise als Sichtschutz hinter Stabgitterzaun nicht beseitigen; § 906 BGB

 
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  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 108/77

    Ästhetische Beeinträchtigung einer Grundstückseinfriedigung

    Auszug aus AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21
    Der Anspruch wäre dann gegeben, wenn durch die Seitenmarkise derart auf den Stabgitterzaun eingewirkt wird, dass dieser seinen Charakter als ortsübliche Einfriedung verliert (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.1979 - V ZR 108/77).
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen

    Auszug aus AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21
    Denn bloße ideelle oder immaterielle Immissionen, wozu auch die ästhetische Beeinträchtigung gehört, werden von § 906 BGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1974 - V ZR 83/73).
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