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   AG Bremen, 09.03.2017 - 6 C 285/14   

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https://dejure.org/2017,31865
AG Bremen, 09.03.2017 - 6 C 285/14 (https://dejure.org/2017,31865)
AG Bremen, Entscheidung vom 09.03.2017 - 6 C 285/14 (https://dejure.org/2017,31865)
AG Bremen, Entscheidung vom 09. März 2017 - 6 C 285/14 (https://dejure.org/2017,31865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnraummietvertrag - Rückzahlung der Mietkaution nach Vertragsbeendigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückzahlung der Mietkaution nach Vertragsbeendigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Jalousien Löcher gebohrt - Vermieterin darf wegen Jalousien-Schraubenlöchern nicht die Kaution zurückhalten

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Bohrlöcher im Rahmen von Dachfenstern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notwendige Schraubenlöcher im Fensterrahmen zur Anbringung von Plissees stellt vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung dar - Vermieter steht kein Anspruch auf Erstattung von Beseitigungskosten zu

Papierfundstellen

  • NZM 2017, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2017 - 6 C 285/14
    Der Vermieter ist verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution i.S.v. § 551 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, sobald er diese zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr benötigt; diese Verpflichtung beruht, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag selbst nicht enthalten ist, auf der ergänzend getroffenen Sicherungsabrede, die der Hingabe der Kaution zugrunde liegt (BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05).

    Wegen der noch offenen Nebenkostenabrechnung durfte zwar ein angemessener Teil als Sicherheit bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2017 - 6 C 285/14
    Im Falle eines beendeten Mietverhältnisses kann der Mieter unter solchen Voraussetzungen die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen grundsätzlich zurückverlangen; die dahingehende ergänzende Vertragsauslegung beruht auf der Überlegung, dass der Vermieter sonst in der Lage wäre, die Fälligkeit eines Erstattungsanspruchs des Mieters nach Belieben hinauszuzögern, so dass die Abrechnungsfrist ohne praktische Bedeutung bliebe (BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 315/11

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Mieteranspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2017 - 6 C 285/14
    Dies gilt jedoch insoweit, als der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 315/11).
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