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   AG Düsseldorf, 16.08.2002 - 20 C 1496/02   

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https://dejure.org/2002,21486
AG Düsseldorf, 16.08.2002 - 20 C 1496/02 (https://dejure.org/2002,21486)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2002 - 20 C 1496/02 (https://dejure.org/2002,21486)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2002 - 20 C 1496/02 (https://dejure.org/2002,21486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsumfang einer Versicherung im Rahmen eines Fahrzeugversicherungsvertrages in Bezug auf entstandene Aufwendungen des Versicherungsnehmers gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Abwendung eines Wildschadens im Straßenverkehr; Obliegenheiten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.08.2002 - 20 C 1496/02
    Hierbei bleiben Tierschutzgesichtspunkte außer Betracht, da diese vom Regelungszweck des § 63 VVG nicht umfasst sind (BGH NJW 1997, 1012, 1013).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.08.2002 - 20 C 1496/02
    Anders hingegen verhält es sich bei einem bevorstehenden Zusammenstoß mit einem Reh (BGH r + s 1991, 116), welches der Gruppe des Kleinwildes nicht mehr zugerechnet werden kann.
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75

    Aufwendungen , die der Versicherungsnehmer macht, um beim Eintritt des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 16.08.2002 - 20 C 1496/02
    Auch solche fallen unter den Aufwendungsbegriff des § 63 VVG (BGH VersR 1977, 709; zitiert in Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Auflage, § 63 VVG Rn. 5).
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