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   AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11   

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https://dejure.org/2011,25000
AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11 (https://dejure.org/2011,25000)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2011 - 40 C 1745/11 (https://dejure.org/2011,25000)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 40 C 1745/11 (https://dejure.org/2011,25000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fluggast hat bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 Stunden einen Anspruch auf angemessene Ausgleichszahlung; Ausgleichszahlung für einen Fluggast bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung

  • dgfr.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Erfüllungsort / Begriff des "Fluggastes" / Aktivlegitimation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fluggast hat bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 Stunden einen Anspruch auf angemessene Ausgleichszahlung; Ausgleichszahlung für einen Fluggast bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16

    Zuständigkeitsbestimmung; Gerichtsstand des Erfüllungsortes;

    Zudem zitiert der Schriftsatz mehrere Entscheidungen, die die Zuständigkeit am Gericht des Abflug- oder Ankunftsort gem. § 29 ZPO auch in Fällen annehmen, deren einziger internationaler Bezug - wie im vorliegenden Fall - darin liegt, dass Fluggastrechte aus einem grenzüberschreitenden Flug geltend gemacht werden (z.B. AG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2011 - 40 C 1745/11; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 134.12.2012 - 29 C 655/12 (11) - jeweils zitiert nach juris) .
  • LG Darmstadt, 19.02.2014 - 7 S 99/13

    Ausgleichsanspruch Fluggastrechteverordnung - Luftbeförderung als Teil einer

    Vor diesem Hintergrund bleibt die Verordnung im Falle kostenlos reisender Fluggäste grundsätzlich nicht anwendbar (a.A. AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az: 40 C 1745/11, abrufbar bei BeckRS 2011, 22260 und juris, allerdings ohne jegliche Begründung).
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