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AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06 |
Zitiervorschläge
AG Eggenfelden, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06 (https://dejure.org/2009,33965)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Missbräuchliche Nutzung einer Tankkarte zum Nachteil des Arbeitgebers: Strafrechtliche Einordnung; Ansetzung der Hauptverhandlung als Hinderungsgrund für Ablehnung eines Strafbefehlsantrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 139
- NZV 2009, 408
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Dresden, 21.06.2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03
Auszug aus AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06
Das Gericht folgt insoweit auch nicht der Entscheidung des Landgerichts Dresden vom 21.06.2005 (NStZ 2006, 633).
- OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer …
Dies zugrunde gelegt kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein (…vgl. Schönke/Schröder-Perron, § 266 StGB, Rn. 26 a.E.; AG Eggenfelden, NStZ-RR 2009, 139; a.A. LG Dresden, NStZ 2006, 633 [die hiergegen erhobene Revision wurde vom OLG Dresden durch Beschluss vom 21. Juni 2005, Az 1 Ss 790/05, nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen]).