Rechtsprechung
   AG Emmendingen, 10.11.2021 - 7 C 80/21   

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https://dejure.org/2021,58482
AG Emmendingen, 10.11.2021 - 7 C 80/21 (https://dejure.org/2021,58482)
AG Emmendingen, Entscheidung vom 10.11.2021 - 7 C 80/21 (https://dejure.org/2021,58482)
AG Emmendingen, Entscheidung vom 10. November 2021 - 7 C 80/21 (https://dejure.org/2021,58482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung: Kündigung an alle Mieter erforderlich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs: Ist die Erklärung der Kündigung an alle Mieter immer erforderlich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs: Ist die Erklärung der Kündigung an alle Mieter immer erforderlich? (IMR 2022, 280)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus AG Emmendingen, 10.11.2021 - 7 C 80/21
    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Eigenbedarfskündigung auch verfassungsgemäß, wobei die Gerichte bei Auslegung des Gesetzes die zugunsten des Vermieters streitende Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG zu beachten haben (vgl. BVerfGE NJW 1989, 970).
  • BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter

    Auszug aus AG Emmendingen, 10.11.2021 - 7 C 80/21
    Für die Annahme einer Härte ist es erforderlich, allerdings gleichzeitig auch ausreichend, dass sich die Konsequenzen, die für den Mieter mit einem Umzug verbunden wären, von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. BGH, Urteil v. 3.2. 2021 - VIII ZR 68/19).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 317/10

    Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer

    Auszug aus AG Emmendingen, 10.11.2021 - 7 C 80/21
    Eine Eigenbedarfskündigung ist hinreichend begründet, wenn sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Vermieter die Räume selbst bewohnen oder diese einer begünstigten Person überlassen will, und das Interesse darlegt ist, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 317/10; Schmid/Futterer/Blank, Mietrecht, § 573 Rn. 224).
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