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   AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18, 9 S 6/19   

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https://dejure.org/2018,51608
AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18, 9 S 6/19 (https://dejure.org/2018,51608)
AG Erfurt, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 C 265/18, 9 S 6/19 (https://dejure.org/2018,51608)
AG Erfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 C 265/18, 9 S 6/19 (https://dejure.org/2018,51608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 254 Abs 1 BGB, § 833 S 1 BGB
    Hundehalterhaftung: Vollständiger Haftungsausschluss wegen Handeln des Geschädigten auf eigene Gefahr

  • kanzlei-kotz.de

    Hundehalterhaftung - Haftungsausschluss wegen Handeln des Geschädigten auf eigene Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18
    Im Übrigen ist nach weit überwiegender Auffassung anerkannt, dass das o.g. haftungsausschließende Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ebenfalls im Hinblick auf einen (unterstellten) Selbstaufopferungs-Anspruch aus GoA eingewandt werden könnte und deshalb auch insoweit dem Kläger entgegen gehalten werden müsste (vgl. z.B. BGHZ 38, S. 270 ff. sowie jurisPK-BGB, 8. Aufl., 2017, Rn. 9 zu § 670 BGB m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18
    Ein Haftungsausschluss (bzw. -minderung) wird von der Rechtsprechung unter dem Aspekt des Mitverschuldens nach § 254 BGB geprüft (vgl. z.B. BGH VersR 2006, S. 416).
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 13/12

    (Tierhalterhaftung: Unfall beim Reiten eines Pferdes ohne Einverständnis des

    Auszug aus AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18
    Dabei ist weiterhin das Bewusstsein der besonderen Gefährdung Voraussetzung, um ein Handeln des Geschädigten auf eigene Gefahr annehmen zu können; ob unter diesem Blickpunkt die Haftung des Tierhalters entfällt, ist aufgrund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen (zu allem: BGH, Urteil vom 30.04.2013, AZ: VI ZR 13/12 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72

    Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd -

    Auszug aus AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18
    Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Tier erkennbar böser Natur ist oder der Geschädigte sich dem Halter im vorwiegend eigenen Interesse an seinem Ruf aufgedrängt hat (vgl. BGH VersR 1974, S. 356 f.: dort Bitte um Überlassung eines weigerlichen und erregten Pferdes).
  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67

    Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens

    Auszug aus AG Erfurt, 12.12.2018 - 5 C 265/18
    Dieser Anspruch bietet bereits keine Grundlage für Schmerzensgeld; allein die materiellen Schäden wären davon umfasst (BGHZ 52, S. 115).
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