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AG Essen, 15.01.2008 - 164 IN 82/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Regelinsolvenz; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Ermittlung von Gläubigern durch den Verwalter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
InsO §§ 291, 290 Abs. 1 Nr. 5 und 6, 305 Abs. 1 Nr. 3
Regelinsolvenz; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Ermittlung von Gläubigern durch den Verwalter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 Insolvenzordnung (InsO) anstatt eines Verstoßes gegen § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO (Verzeichnisvorlage) als Prüfungsgegenstand bei der Regelinsolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
In der Regelinsolvenz kommt es nicht so schnell zu einer Versagung der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- AG Essen, 15.01.2008 - 164 IN 82/04
- LG Essen, 15.10.2008 - 7 T 60/08
- BGH, 08.10.2009 - IX ZB 257/08
- BGH, 10.11.2009 - IX ZB 257/08
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 15.10.2008 - 7 T 60/08
Restschuldbefreiung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von …
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L, den Richter am Landgericht I und die Richterin am Landgericht H auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Essen vom 15.01.2008 (164 IN 82/04) am 15.10.2008 beschlossen:.