Rechtsprechung
   AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7782
AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21 (https://dejure.org/2022,7782)
AG Essen, Entscheidung vom 17.02.2022 - 196 C 123/21 (https://dejure.org/2022,7782)
AG Essen, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 196 C 123/21 (https://dejure.org/2022,7782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Ausfall der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung rechtfertigt keine übereilten Beschlüsse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Warmwasser im Sommer: Kühlen Kopf bewahren und übereilte Beschlüsse meiden! (IMR 2022, 461)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Dortmund, 14.06.2016 - 1 S 455/15

    Mindestens drei Vergleichsangebote für die Vergabe größerer Aufträge!

    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Nach herrschender Meinung, der sich das Gericht anschließt, sind dazu Angebote einzuholen (LG Hamburg, ZMR 2020, 681 (682); LG Dortmund, IMR 2016, 383).

    Schließlich müssen die Angebote auch aussagekräftig sein (LG Dortmund IMR 2016, 383).

  • KG, 19.07.2004 - 24 W 203/02

    Wohnungseigentumssache: Haftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat auf

    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer liegt eine Verwaltung vor allem, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nützlich ist (KG BeckRS 2004, 8101; BayObLG NJOZ 2004, 90 (92); Elzer ZMR 2007, 237).

    Eine Maßnahme ist nützlich, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls dem geordneten Zusammenleben der Wohnungseigentümer als Eigentümer dient (OLG München BeckRS 2006, 1530; KG BeckRS 2004, 8101).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Durch die Einholung dieser Angebote soll nicht nur, aber doch vor allem gewährleistet werden, dass die Wirtschaftlichkeit beachtet wird und nicht zu Lasten der überstimmten Minderheit überteuerte Aufträge erteilt werden (BGH NZM 2011, 515).
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Eine Maßnahme ist nützlich, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls dem geordneten Zusammenleben der Wohnungseigentümer als Eigentümer dient (OLG München BeckRS 2006, 1530; KG BeckRS 2004, 8101).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine

    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Bei der Beurteilung von Ordnungsmäßigkeit/Nützlichkeit ist auf den Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und sinnvollen Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers abzustellen (BayObLG NJW-RR 2003, 663 (664); OLG Düsseldorf NZM 1999, 766).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Bei der Beurteilung von Ordnungsmäßigkeit/Nützlichkeit ist auf den Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und sinnvollen Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers abzustellen (BayObLG NJW-RR 2003, 663 (664); OLG Düsseldorf NZM 1999, 766).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Auszug aus AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21
    Im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer liegt eine Verwaltung vor allem, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nützlich ist (KG BeckRS 2004, 8101; BayObLG NJOZ 2004, 90 (92); Elzer ZMR 2007, 237).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht