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   AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17   

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AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17 (https://dejure.org/2019,19596)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 06.03.2019 - 3a C 342/17 (https://dejure.org/2019,19596)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 06. März 2019 - 3a C 342/17 (https://dejure.org/2019,19596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterlassung der Entfernung von Überhang auf das Nachbargrundstück?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.02.2018 - C-117/17

    Comune di Castelbellino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17
    Die von dem Kläger beantragte einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Rückschnitts zu dem Az. 3b C 117/17 erging mit Beschluss vom 20.06.2017 antragsgemäß.

    Der Hauptsacheklage steht nicht der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit, § 322 ZPO, aufgrund des noch rechtshängigen einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Az: 3b C 117/17, entgegen, auch entfällt das Rechtschutzbedürfnis für die Hauptsacheklage vorliegend nicht, da die Beklagten keine Abschlusserklärung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren abgegeben haben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 07.12.2001 - 6 W 31/01).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2014 - 12 U 168/13

    Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom

    Auszug aus AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17
    Beeinträchtigungen hingegen, die nicht spezifisch von dem Überhang selbst, sondern von den streitgegenständlichen Bäumen als solchen ausgehen, wie vorliegend eine vermehrte Flechtenbildung auf dem Dach, haben bei der rechtlichen Bewertung im Sinne § 910 BGB hingegen außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2014 - 12 U 168/13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung

    Auszug aus AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17
    Subjektive Empfindlichkeiten des betroffenen Eigentümers bleiben hingegen außer Betracht (OLG Köln, Urteil vom 22.05.1996 - 11 U 6/96 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 07.12.2001 - 6 W 31/01

    Anderweitige Rechtshängigkeit bei mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17
    Der Hauptsacheklage steht nicht der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit, § 322 ZPO, aufgrund des noch rechtshängigen einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Az: 3b C 117/17, entgegen, auch entfällt das Rechtschutzbedürfnis für die Hauptsacheklage vorliegend nicht, da die Beklagten keine Abschlusserklärung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren abgegeben haben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 07.12.2001 - 6 W 31/01).
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