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   AG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 33 C 644/21 (26)   

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https://dejure.org/2023,7404
AG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 33 C 644/21 (26) (https://dejure.org/2023,7404)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.01.2023 - 33 C 644/21 (26) (https://dejure.org/2023,7404)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 33 C 644/21 (26) (https://dejure.org/2023,7404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • IWW

    Wohnraummiete

  • RA Kotz

    Einhaltung Schallschutz bei Haus Errichtung erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur der Schallschutz bei Errichtung des Hauses muss eingehalten werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der bei Errichtung des Gebäudes maßgebliche Schallschutz gewahrt: Kein Mietmangel! (IMR 2023, 403)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 226/16

    Wohnraummiete: Rücksichtnahmepflicht bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung;

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 33 C 644/21
    Sie begründen für die betroffenen Mitmieter nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache (vgl. BGH, NZM 2017, 694, Rz. 13).
  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 271/17

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 33 C 644/21
    Insbesondere besteht das hinsichtlich des Klageantrags zu 2. erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO), da eine rechtsverbindliche Feststellung zur Minderung der Miete u.a. im Hinblick auf künftige Mietzahlungen von Bedeutung ist (vgl. BGH, NJW 2019, 507, Rz. 15 ff.).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZR 88/14

    Zivilrechtsstreit: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Zeugenbeweisantritt

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 33 C 644/21
    Die Beweisangebote "Frau Sarah, n.n." und "Herrn Marcel, n.n." sind mangels hinreichender Bezeichnung zudem unbeachtlich (vgl. BGH, NZI 2015, 191).
  • BGH, 17.06.2009 - VIII ZR 131/08

    Ungenügender Trittschallschutz in einer Wohnung als Mietmangel; Vorliegen eines

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 33 C 644/21
    Eine Mietwohnung, die wie hier in einem älteren, um das Jahr 1970 errichteten Gebäude liegt, weist nämlich - wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, wofür hier nichts vorgetragen ist - in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Schallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht (vgl. BGH, NJW 2009, 2441).
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