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   AG Friedberg (Hessen), 16.02.2022 - 2 C 819/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14306
AG Friedberg (Hessen), 16.02.2022 - 2 C 819/21 (https://dejure.org/2022,14306)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 16.02.2022 - 2 C 819/21 (https://dejure.org/2022,14306)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 2 C 819/21 (https://dejure.org/2022,14306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG kann einzelnen Eigentümer zu Führung eines Prozesses ermächtigen; §§ 9a, 9b WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaft darf einzelne Eigentümer klagen lassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenzen: Gemeinschaft darf einzelne Eigentümer klagen lassen (IMR 2022, 323)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 16.02.2022 - 2 C 819/21
    Die Lösung dieser sog. " Altfälle ", die der BGH dann in seiner Entscheidung vom 07.05.2021 (V ZR 299/19) in Anwendung eines Rechtsgedankens aus § 48 Abs. 5 WEG gefunden hat, hat die Notwendigkeit derartiger Beschlüsse zwar entfallen lassen, dies hat jedoch nicht zur Folge, dass den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlen würde.
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 16.02.2022 - 2 C 819/21
    Abgesehen davon, dass bereits zum alten WEG-Recht die Möglichkeit anerkannt war, einzelne Eigentümer zur Geltendmachung ihrer Rechte zu ermächtigen (vgl. BGH, NJW 2007, 1353, 1354), hat das LG Frankfurt (Main) im Urteil vom 28.01.2021 (NJW 2021, 643, Rn. 15) eine Rückermächtigung durch Beschluss der Wohnungseigentümer für zulässig erachtet, was eine Beschlusskompetenz impliziert (vgl. auch Dötsch/Schultzky/Zsieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 191).
  • AG Oberhausen, 09.03.2021 - 37 C 1585/20

    WEMoG: Bereits klagender Eigentümer kann rückermächtigt werden!

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 16.02.2022 - 2 C 819/21
    Unerörtert kann insoweit bleiben, ob es überhaupt eines Beschlusses der Wohnungseigentümer zur Rückermächtigung bedarf oder ob nicht eine entsprechende Erklärung des die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 9b WEG vertretenden Verwalters für die Rückermächtigung im Außenverhältnis genügt, wie dies das AG Oberhausen (Urt. v. 09.03.2021, 37 C 1585/20, IMR 2021, 252 ff.) für möglich gehalten hat.
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