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   AG Fulda, 28.03.2012 - 91 IN 9/12   

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https://dejure.org/2012,25499
AG Fulda, 28.03.2012 - 91 IN 9/12 (https://dejure.org/2012,25499)
AG Fulda, Entscheidung vom 28.03.2012 - 91 IN 9/12 (https://dejure.org/2012,25499)
AG Fulda, Entscheidung vom 28. März 2012 - 91 IN 9/12 (https://dejure.org/2012,25499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Ermächtigung des Schuldners oder Sachwalters zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1471
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18

    Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter

    Dass der Gesetzgeber hierbei übersehen habe, dass die Möglichkeit der Einräumung solcher Einzelermächtigungen auch im Rahmen des § 270a InsO gegeben sei, könne im Hinblick auf die gleichzeitige Einführung beider Normen ausgeschlossen werden (AG Fulda, Beschluss vom 28.2.2012 91 IN 9/12, -Zeitschrift für Wirtschaftsrecht- ZIP- 2012, 1471).
  • LG Duisburg, 29.11.2012 - 7 T 185/12

    Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen;

    Im Eröffnungsverfahren nach § 270a Abs. 1 InsO kann das Insolvenzgericht den Schuldner, nicht aber den vorläufigen Sachwalter, zur Begründung einzelner, im Voraus festgelegter Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigen (Anschluss AG Köln, Beschluss vom 26.03.2012, Az. 73 IN 125/12, ZIP 2012, 788; AG München, Beschluss vom 27.06.2012, Az. 1506 IN 1851/12, ZIP 2012, 1470; entgegen AG Fulda, Beschluss vom 28.03.2012, Az. 91 IN 9/12, ZIP 2012, 1471; AG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2012, Az. 67g IN 74/12, ZIP 2012, 787).

    Den diesbezüglichen Ausführungen des Amtsgerichts schließt die Kammer sich - in Abgrenzung zu der Entscheidung des AG Fulda vom 28.03.2012 - 91 IN 9/12 (ZIP 2012, 1471) - vollumfänglich an.

  • AG Hannover, 01.07.2016 - 908 IN 460/16

    Insolvenzrecht: Globalermächtigung des Schuldners als Eigenverwalter in einem

    Nach der Gegenauffassung ist dies nicht möglich (so AG Fulda, ZIP 2012, 1471 ff.; ebenso Riggert, in: Braun, InsO, 6. Aufl. 2014, § 270a Rn. 6; Nöll, ZInsO 2013, 745, 753 f.).
  • AG Essen, 03.02.2015 - 163 IN 14/15

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung eines

    Vereinzelt wird vereinzelt vertreten, dass eine Begründung von Masseverbindlichkeiten nicht in Betracht komme ( AG Fulda , Beschluss vom 28.03.2012, 91 IN 9/12, ZIP 2012, 1471).
  • AG Ludwigshafen, 10.04.2014 - 3f IN 27/14

    Schutzschirmverfahren: Anordnung der Begründung von Masseverbindlichkeiten;

    Will der eigenverwaltende Schuldner mithin nach Ablauf der Frist zur Vorlage des Insolvenzplans und vor der Eröffnungsentscheidung noch Masseverbindlichkeiten begründen, muss er diese unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Erteilung von Einzelermächtigungen im (normalen) Eröffnungsverfahren neu beantragen (vgl. LG Duisburg, ZInsO 2012, 2346; AG Köln, ZInsO 2012, 790; a.A. u.a. AG Fulda, ZIP 2012, 1471; AG Hamburg, NZI 2012, 566).
  • AG München, 27.06.2012 - 1506 IN 1851/12

    Insolvenzverfahren: Einzelermächtigung des Schuldners zur Begründung von

    Zwar enthalten die §§ 270, 270a InsO für die "normale" Eigenverwaltung anders als § 270b Abs. 3 InsO für das Schutzschirmverfahren keine ausdrückliche Regelung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass eine solche nicht möglich sein soll (so aber wohl AG Fulda vom 28.03.12, 91 IN 9/12).
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