(1) 1Ist der Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung nicht offensichtlich aussichtslos, so soll das Gericht im Eröffnungsverfahren davon absehen,
1. | dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen oder | |
2. | anzuordnen, dass alle Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
2Anstelle des vorläufigen Insolvenzverwalters wird in diesem Fall ein vorläufiger Sachwalter bestellt, auf den die §§ 274 und 275 entsprechend anzuwenden sind.
(2) Hat der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt und die Eigenverwaltung beantragt, sieht das Gericht jedoch die Voraussetzungen der Eigenverwaltung als nicht gegeben an, so hat es seine Bedenken dem Schuldner mitzuteilen und diesem Gelegenheit zu geben, den Eröffnungsantrag vor der Entscheidung über die Eröffnung zurückzunehmen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.03.2012 | Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen | 07.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 270a InsO
74 Entscheidungen zu § 270a InsO in unserer Datenbank:
- AG Münster, 18.01.2016 - 74 IN 65/14
Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Basisvergütung; Vermögensgegenstände, an ...
- BGH, 07.02.2013 - IX ZB 43/12
Insolvenzeröffnungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines ...
- LG Duisburg, 29.11.2012 - 7 T 185/12
Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen; ...
- BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14
Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung ...
- AG Hannover, 01.07.2016 - 908 IN 460/16
Insolvenzrecht: Globalermächtigung des Schuldners als Eigenverwalter in einem ...
- BGH, 05.03.2015 - IX ZB 77/14
Insolvenzeröffnungsverfahren für eine Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Halle, 14.11.2014 - 3 T 86/14
Insolvenzeröffnungsverfahren: Übergang von der vorläufigen Eigenverwaltung zur ...
- LG Halle, 14.11.2014 - 3 T 86/14
- BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; ...
- AG Hamburg, 19.06.2017 - 67g IN 173/17
Zur Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Sachwalters für ...
- LG Freiburg, 09.05.2014 - 12 O 62/13
Insolvenzeröffnungsverfahren bei Eigenverwaltung: Unterbrechung des ...
Querverweise
Auf § 270a InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eigenverwaltung
- § 270b (Vorbereitung einer Sanierung)
- Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
- § 30 (Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung)