Insolvenzordnung
| 8. Teil - Eigenverwaltung (§§ 270 - 285) |
1Beantragt die Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger die Eigenverwaltung, so ordnet das Gericht diese an, sofern der Schuldner zustimmt. 2Zum Sachwalter kann der bisherige Insolvenzverwalter bestellt werden.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.03.2012 | Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen | 07.12.2011 |
planung § 270bAnordnung der vorläufigen Eigenverwaltung § 270cVorläufiges Eigenverwaltungs-
verfahren § 270dVorbereitung einer Sanierung; Schutzschirm § 270eAufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung § 270fAnordnung der Eigenverwaltung § 270gEigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern § 271Nachträgliche Anordnung § 272Aufhebung der Anordnung § 273Öffentliche Bekanntmachung § 274Rechtsstellung des Sachwalters § 275Mitwirkung des Sachwalters § 276Mitwirkung des Gläubigerausschusses § 276aMitwirkung der Überwachungsorgane § 277Anordnung der Zustimmungs-
bedürftigkeit § 278Mittel zur Lebensführung des Schuldners § 279Gegenseitige Verträge § 280Haftung. Insolvenzanfechtung § 281Unterrichtung der Gläubiger § 282Verwertung von Sicherungsgut § 283Befriedigung der Insolvenzgläubiger § 284Insolvenzplan § 285Masseunzulänglichkeit
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Rechtsprechung zu § 271 InsO
65 Entscheidungen zu § 271 InsO in unserer Datenbank:
- LG München I, 13.08.2026 - 27 T 5291/26
Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Beschwerdeverfahren, Antragsbefugnis, ...
- BGH, 27.01.2022 - IX ZB 41/21
Anfechtung der Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines ...
- AG Mönchengladbach, 25.07.2014 - 45 IN 27/14
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
- BGH, 21.07.2011 - IX ZB 64/10
Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung ...
- AG Essen, 01.09.2009 - 166 IN 119/09
Örtliche Zuständigkeit für Quelle-Insolvenz
- AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07
Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines ...
- AG Köln, 01.06.2012 - 73 IN 125/12
Ablehnung eines Antrags auf Eigenverwaltung durch den Gläubigerausschuss im ...
- AG Dresden, 24.11.1999 - 544 IN 198/99
Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung; ...
- LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung ...
- BGH, 03.07.2006 - II ZR 151/04
Zustimmungsbedürftigkeit eines Beratungsvertrages zwischen einer AG und einem ...
Querverweise
Auf § 271 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
- § 115e (Eigenverwaltung)