Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 201 C 177/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Beurteilung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge bei einem Unfall durch Kollision mit einem anderen Fahrzeug während des rückwärtigen Ausfahrens aus einer Parklücke
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Gelsenkirchen entscheidet zu den Stundenverrechnungssätzen bei fiktiver Schadensabrechnung und zur Haftungsquote nach Verkehrsunfall mit Urteil vom 14.2.2017 - 201 C 177/16 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision während des rückwärtigen Ausfahrens aus einer Parklücke
- vogel.de (Kurzinformation)
Durchschnittliche Stundensätze sind zu akzeptieren - Streit um die Höhe in der fiktiven Abrechnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16
Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 201 C 177/16
Zwar ist im Hinblick auf Parkplatzunfälle § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar anwendbar, die Grundsätze sind im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO jedoch zu beachten (BGH, Urteil vom 26.01.2016, Az. VI ZR 179/15; BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. VI ZR 66/16).Diese Wertung ist zulässig, obwohl das klägerische Fahrzeug nachweislich zum Unfallzeitpunkt stand (BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. VI ZR 66/16).
- BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15
Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 201 C 177/16
Zwar ist im Hinblick auf Parkplatzunfälle § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar anwendbar, die Grundsätze sind im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO jedoch zu beachten (BGH, Urteil vom 26.01.2016, Az. VI ZR 179/15; BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. VI ZR 66/16).
- AG Dorsten, 19.09.2017 - 3 C 94/17
Bemessung der Höhe der Netto-Stundenverrechnungssätze i.R. eines …
Da der Kläger diese Kalkulation zugrunde gelegt hat, hat er auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, da er sich nicht auf die günstigsten erzielbaren Preise verweisen lassen muss, da bereits durchschnittliche Stundenverrechnungssätze einer freien Fachwerkstatt kalkuliert wurden (vgl.: AG Gelsenkirchen, Urteil vom 14.02.2017, Az.: 201 C 177/16; OLG München , Urteil vom 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13 - jeweils zitiert nach juris), Ein Verweis auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in einer anderen freien Werkstatt würde die Dispostionsfreiheit des Geschädigten in unzulässiger Weise einschränken.