Rechtsprechung
   AG Groß-Gerau, 10.01.2021 - 43 XIV 7/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2066
AG Groß-Gerau, 10.01.2021 - 43 XIV 7/21 (https://dejure.org/2021,2066)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 10.01.2021 - 43 XIV 7/21 (https://dejure.org/2021,2066)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 10. Januar 2021 - 43 XIV 7/21 (https://dejure.org/2021,2066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Richtervorbehalt bei Isolierungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 10.01.2021 - 43 XIV 7/21
    Sie ergibt sich unmittelbar aus Art. 104 II GG sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 24.07.2018, Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16).

    Die fehlende verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Richtervorbehalts für die richterliche Anordnung der Fixierung ist wohl verfassungs- und verfahrensrechtlich ohne Relevanz (vgl. Beschluss des BVerfG vom 09.10.2019, Az.: 2 BvL 13/19, a.A. wohl Urteil vom 24.07.2018, Az.: 2 BvR 309/15, Rn. 93ff).

    Dies zeigen bereits die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 24.07.2018 (Az.: 2 BvR 309/15, Rn. 68, 69).

  • BVerfG, 09.10.2019 - 2 BvL 13/19

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 10.01.2021 - 43 XIV 7/21
    Die fehlende verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Richtervorbehalts für die richterliche Anordnung der Fixierung ist wohl verfassungs- und verfahrensrechtlich ohne Relevanz (vgl. Beschluss des BVerfG vom 09.10.2019, Az.: 2 BvL 13/19, a.A. wohl Urteil vom 24.07.2018, Az.: 2 BvR 309/15, Rn. 93ff).
  • AG Fulda, 08.11.2019 - 83 XIV 481/19

    Für die Isolierung eines nach PsychKHG untergebrachten Betroffenen in einem

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 10.01.2021 - 43 XIV 7/21
    Das Amtsgericht Fulda hat im Beschluss vom klargestellt, dass jedenfalls in Hessen eine Fixierung nicht richterlich genehmigt werden muss (vgl. Beschluss des AG Fulda vom 08.11.2019, Az.: 83 XIV 481/19 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht