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   AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18   

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AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18 (https://dejure.org/2018,64915)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 13.11.2018 - 15 C 64/18 (https://dejure.org/2018,64915)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 13. November 2018 - 15 C 64/18 (https://dejure.org/2018,64915)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18
    Wenn es - wie hier - an einer Entsprechung zwischen der Leistung des eigenen Versicherers und dem vom Schädiger zu ersetzenden Schaden fehlt, können die Anwaltskosten im Einzelfall erstattungsfähig sein, etwa wenn der Geschädigte aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen wie Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden bei seinem Versicherer selbst anzumelden (BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 -, Rn. 6 ff., juris).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18
    Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13 -, Rn. 7).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, NJW 2008, 2845; NJW-RR 2008, 1380).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, NJW 2008, 2845; NJW-RR 2008, 1380).
  • OLG Hamm, 06.12.2010 - 13 U 172/09

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18
    Der Kläger konnte hier ohne sachverständige Hilfe nicht die Voraussetzungen für die vollständige Restitution, insbesondere die Darlegung der Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld, schaffen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Dezember 2010 - 13 U 172/09).
  • LG Köln, 31.07.2019 - 9 S 235/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 13.11.2018 - 15 C 64/18 - teilweise abgeändert und unter Abweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 13.11.2018 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Gummersbach - 15 C 64/18 - zu verurteilen, an den Kläger über die ausgeurteilten 920, 03 EUR hinaus weitere 1.762,62 EUR zu zahlen zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz mit Wirkung ab dem 26.01.2018 sowie den Kläger weitergehend freizustellen von Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 105, 01 EUR.

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