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   AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21   

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https://dejure.org/2021,52958
AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21 (https://dejure.org/2021,52958)
AG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2021 - 281 F 316/21 (https://dejure.org/2021,52958)
AG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 281 F 316/21 (https://dejure.org/2021,52958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1628 BGB, § 1697a BGB, § 49 FamFG
    Übertragung der Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Durchführung einer Covid-19 Schutzimpfung für ein Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entscheidungsbefugnis für die Durchführung einer Covid-19 Schutzimpfung des gemeinsamen ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Auszug aus AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21
    Ob und inwiefern das Kindeswohl berührt ist, ist nach der Eigenart der zu regelnden Angelegenheit zu beurteilen, aus der sich auch die konkreten Anforderungen an die für die Entscheidung nach § 1628 BGB zu treffende Prüfung ergeben (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 15, juris).

    Nicht hingegen darf das Gericht die Entscheidung anstelle der Eltern selbst treffen (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Rostock, 10.12.2021 - 10 UF 121/21

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Durchführung einer

    Auszug aus AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21
    Für die hier in Frage stehende Erst- und Zweitimpfung besteht das für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 10 UF 121/21 -, Rn. 16, juris) einerseits vor dem vor dem Hintergrund des derzeit anhaltenden Infektionsgeschehens und andererseits angesichts des Zeitablaufs von der Aufnahme der Impfung bis zur vollständigen Immunisierung.

    Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff ist demnach bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet (OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 10 UF 121/21 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21 -, juris; OLG München, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 26 UF 928/21 -, Rn. 25, juris).

  • OLG München, 18.10.2021 - 26 UF 928/21

    Covid-19-Impfungen eines Kindes - Übertragung der Entscheidung auf einen

    Auszug aus AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21
    Die Frage über eine Schutzimpfung - insbesondere gegen Covid-19 - ist als eine Frage von erheblicher Bedeutung zu sehen, wobei sind die Impfempfehlungen der STIKO in als medizinischer Standard anerkannt sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 26 UF 928/21 -, Rn. 25, juris).

    Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff ist demnach bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet (OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 10 UF 121/21 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21 -, juris; OLG München, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 26 UF 928/21 -, Rn. 25, juris).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21

    Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind

    Auszug aus AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21
    Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff ist demnach bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet (OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 10 UF 121/21 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21 -, juris; OLG München, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 26 UF 928/21 -, Rn. 25, juris).
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