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AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren
Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18
Der Vermieter hat insoweit hinreichend Anlass, wenn er nach dem Verhalten des Mieters nicht damit rechnen durfte, dass dieser sich vertragsgemäß verhält und die Wohnung räumt (vgl. BGH WuM 2006, 454; OLG Hamm ZMR 1996, 499; LG Berlin GuT 2010, 247). - OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14
Voraussetzungen einer Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten bei …
Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18
Dies gilt nur dann nicht, wenn der Vermieter konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mieter die angekündigte Räumung nicht durchführen wird (vgl. OLG Dresden NJW 2015, 497). - LG Berlin, 01.02.2010 - 12 O 509/09
Schweigen auf Räumungsverlangen = Klageanlass?
Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18
Der Vermieter hat insoweit hinreichend Anlass, wenn er nach dem Verhalten des Mieters nicht damit rechnen durfte, dass dieser sich vertragsgemäß verhält und die Wohnung räumt (vgl. BGH WuM 2006, 454; OLG Hamm ZMR 1996, 499; LG Berlin GuT 2010, 247). - LG Baden-Baden, 15.11.2006 - 5 T 15/06
Verlängerte Räumungsfrist nicht an neuen Mietvertrag knüpfen!
Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18
Versagt der Vermieter dem Mieter die Einräumung einer Räumungsfrist, die ihm später das Gericht doch gewährt, wird dieser Fall dem der unnötigen Klagerhebung gleichgesetzt (vgl. LG Baden-Baden WuM 2007, 75; LG Köln WoM 1993, 542; LG Aurich GE 2017, 833).