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AG Hamburg-Altona, 04.05.2017 - 318b C 31/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Neulackierung - Gegenstand der Schönheitsreparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 04.05.2017 - 318b C 31/16
Die Erklärung des Schuldners muss als "letztes Wort" aufzufassen sein und es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er sich durch eine Nachfristsetzung noch umstimmen lässt (BGH, NJW 1988, 1778 [1780]). - KG, 28.12.2006 - 12 U 80/06
Schadensersatzanspruch des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichterfüllung einer …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 04.05.2017 - 318b C 31/16
Im Fall der zitierten Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 28.12.2006, Az.: 12 U 80/06) hatten die Parteien bereits vor Rückgabe der Mietsache über durchzuführende Arbeiten verhandelt und die dortige Mieterin hat zum Ausdruck gebracht, etwaige Maßnahmen nicht selbst durchführen zu wollen, sondern Schadensersatz in noch auszuhandelnder Höhe leisten zu wollen. - OLG Düsseldorf, 30.05.1995 - 4 U 147/94
Übergang vom Wiederherstellungsverlangen - Reparatur durch Schädiger - zum …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 04.05.2017 - 318b C 31/16
Übt er dieses Wahlrecht jedoch aus und verlangt er die Mängelbeseitigung, setzt auch hier die Geltendmachung einer Geldentschädigung voraus, dass erfolglos eine Nachfrist gesetzt wird, § 250 BGB (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1370;… Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., § 538 Randnr. 368;… Palandt/Heinrichs, BGB, 76. Auflage, § 249 Rz. 5).