Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 250 BGB
1.353 Entscheidungen zu § 250 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.09.2021 - IX ZR 118/20
Schadensersatzanspruch wegen schuldhaft pflichtwidriger Führung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
Nichtzulassungsbeschwerde, Schadensersatz, Eintragung, Schadensersatzanspruch, ...
- OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
- OLG Düsseldorf, 23.06.2026 - 1 U 61/25
Deliktsrechtlicher Vorschussanspruch auf Reparaturkosten!
- BGH, 12.11.2021 - V ZR 271/20
Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.12.2020 - 9 U 85/20
Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage Auslegung und ...
- OLG Stuttgart, 17.12.2020 - 9 U 85/20
- AG Hannover, 18.06.2026 - 544 C 4318/25
- OLG Köln, 15.05.2025 - 18 U 97/23 Corona
Lieferungvertrag über 4 Mio. FFP-2-Masken
- OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 97/21
Klage eines Grundstücksnachbarn auf Geldentschädigung nach Abschluss eines ...
- OLG Hamm, 23.09.2022 - 7 U 93/21
Rechts vor links; ganze Fahrbahnbreite; Betriebsgefahr
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 250 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 4 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit) (zu § 250 S. 1)