Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
(1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist.
(2) Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgen, wenn der Schuldner im Verzug der Annahme ist.
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 274 BGB
654 Entscheidungen zu § 274 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 19.09.2023 - 9 U 36/21
Schätzung eines Anspruchs aus § 987 BGB; Zurückbehaltungsrecht wegen eines ...
- LAG Köln, 31.07.2026 - 8 SLa 603/25
Arbeitnehmerhaftung - Finanzvorstand überweist Betrügern 50 Millionen Euro und ...
- BGH, 21.03.2024 - I ZR 185/22
Anforderungen an Auskunftspflichten eines Maklers bei sukzessiver ...
- BGH, 17.04.2026 - V ZR 202/24
Verurteilung eines Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung; Zustimmung zur ...
- KG, 06.10.2022 - 27 U 1087/20
VOB/B-Vertrag: Ersatz der Kosten für die Mängelbeseitigung durch den ...
- OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines ...
- BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17
Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener ...
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 2 S 4702/21
Auslegung des Begriffs der "erforderlichen Kosten" in einem ...
- OLG Stuttgart, 25.07.2024 - 2 U 26/23
Prozess- und Verzugszinsen im Regressverfahren bei nicht vollständig vorgelegten ...
- AG Frankenthal, 08.03.2023 - 3a C 292/22
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Merkantiler Minderwert des Unfallfahrzeugs ...
Querverweise
Auf § 274 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Gegenseitiger Vertrag
- § 322 (Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug)