Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
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Rechtsprechung zu § 246 BGB
929 Entscheidungen zu § 246 BGB in unserer Datenbank:
- BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20
Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 2/20
Feststellung von auf den Träger der Insolvenzsicherung übergegangenen ...
- LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 2/20
- LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21 Corona
Fitnessstudio muss die während der Corona-bedingten Schließungszeit erhaltenen ...
- LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2019 - 9 O 2719/19
Deliktische Haftung des Motorherstellers im sog. Dieselskandal (hier: Motor EA ...
- SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 161/11
Sozialhilfe
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2020 - 9 O 7485/19
Grund und Höhe des Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller des Motors vom ...
- LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer ...
- LG Bonn, 20.05.2020 - 1 O 481/18
Stadt Bonn erhält von Volkswagen AG 469.120,79 Euro Schadensersatz für vom ...
- OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16
Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der ...
- OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 1869/19
Querverweise
Auf § 246 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Darlehensvertrag
- Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
- § 497 (Verzug des Darlehensnehmers)
- Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- § 507 (Teilzahlungsgeschäfte)
Redaktionelle Querverweise zu § 246 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verzug des Gläubigers
- § 301 (Wegfall der Verzinsung)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertragsrecht
- Allgemeine Vorschriften
- § 641 IV (Fälligkeit der Vergütung)
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Auftrag
- § 668 (Verzinsung des verwendeten Geldes)
- Verwahrung
- § 698 (Verzinsung des verwendeten Geldes)
- Unerlaubte Handlungen
- § 849 (Verzinsung der Ersatzsumme)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1118 (Haftung für Nebenforderungen)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 352
- Wechselgesetz (WechselG)
- Gezogener Wechsel
- Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
- Art. 5 II