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Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
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§ 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis
§ 241aUnbestellte Leistungen
§ 242Leistung nach Treu und Glauben
§ 243Gattungsschuld
§ 244Fremdwährungsschuld
§ 245Geldsortenschuld
§ 246Gesetzlicher Zinssatz
§ 247Basiszinssatz
§ 248Zinseszinsen
§ 249Art und Umfang des Schadensersatzes
§ 250Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
§ 251Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
§ 252Entgangener Gewinn
§ 253Immaterieller Schaden
§ 254Mitverschulden
§ 255Abtretung der Ersatzansprüche
§ 256Verzinsung von Aufwendungen
§ 257Befreiungsanspruch
§ 258Wegnahmerecht
§ 259Umfang der Rechenschaftspflicht
§ 260Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
§ 261Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten
§ 262Wahlschuld; Wahlrecht
§ 263Ausübung des Wahlrechts; Wirkung
§ 264Verzug des Wahlberechtigten
§ 265Unmöglichkeit bei Wahlschuld
§ 266Teilleistungen
§ 267Leistung durch Dritte
§ 268Ablösungsrecht des Dritten
§ 269Leistungsort
§ 270Zahlungsort
§ 270aVereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
§ 271Leistungszeit
§ 271aVereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen
§ 272Zwischenzinsen
§ 273Zurückbehaltungs-
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 246 BGB
1.046 Entscheidungen zu § 246 BGB in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2026 - L 10 KR 452/24
- LG Bielefeld, 08.09.2026 - 9 O 232/25
- BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20
Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 2/20
Zur Insolvenzsicherung übergegangene Betriebsrentenansprüche - Schätzung des ...
- LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 2/20
- LG Köln, 19.06.2026 - 12 O 219/25
- OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/21
Verbraucherschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 MK 1/21
Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten ...
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 MK 1/21
- LG Bielefeld, 12.05.2026 - 9 O 185/25
- LG Limburg, 07.08.2026 - 1 O 195/25
- OLG Naumburg, 09.02.2023 - 5 MK 1/20
Prämiensparvertrag: Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel und Schließung der ...
Querverweise
Auf § 246 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Darlehensvertrag
- Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
- § 497 (Verzug des Darlehensnehmers)
- Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- § 507 (Teilzahlungsgeschäfte)
Redaktionelle Querverweise zu § 246 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verzug des Gläubigers
- § 301 (Wegfall der Verzinsung)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertragsrecht
- Allgemeine Vorschriften
- § 641 IV (Fälligkeit der Vergütung)
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Auftrag
- § 668 (Verzinsung des verwendeten Geldes)
- Verwahrung
- § 698 (Verzinsung des verwendeten Geldes)
- Unerlaubte Handlungen
- § 849 (Verzinsung der Ersatzsumme)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1118 (Haftung für Nebenforderungen)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Gesetzliches Güterrecht
- § 1382 II (Stundung)
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- Führung der Betreuung
- Personenangelegenheiten
- § 1834 (Bestimmung des Umgangs und des Aufenthalts des Betreuten)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 352
- Wechselgesetz (WechselG)
- Gezogener Wechsel
- Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
- Art. 5 II