Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
1Wer berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, kann, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht, Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. 2Ist die Verbindlichkeit noch nicht fällig, so kann ihm der Ersatzpflichtige, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 257 BGB
1.257 Entscheidungen zu § 257 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 01.07.2026 - VIII ZR 211/23
Vermieter kann sich Auskunftspflicht nicht entziehen!
- BGH, 01.07.2026 - VIII ZR 125/23
Ausnahmetatbestand der Vormiete ist immer zu berücksichtigen
- BGH, 01.07.2026 - VIII ZR 50/23
Keine Mietpreisbremse bei wiederhergestelltem Wohnraum
- OLG Hamm, 24.06.2026 - 8 U 56/25
Feststellungsinteresse; Zwischenfeststellungsklage; Zwischenfeststellungsantrag; ...
- BGH, 19.10.2017 - III ZR 495/16
Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: ...
- AG Frankenthal, 09.02.2023 - 3a C 303/22
Unfallregulierung: Anspruch des Geschädigten auf Freistellung von den ...
- OLG Köln, 27.03.2026 - 6 U 77/25
Streichpreise für Matratzen - Es ist unzulässig, mit einem Streichpreis zu ...
- AG Hannover, 18.06.2026 - 544 C 4318/25
- OLG Hamm, 17.06.2024 - 8 U 102/23
Anwendbarkeit des MoPeG auf die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 257 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Auftrag
- § 670 (Ersatz von Aufwendungen)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Fund
- § 970 (Ersatz von Aufwendungen)