Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
1Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. 2Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 751/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 17.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.01.2018 | Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 17.07.2017 |
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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Rechtsprechung zu § 270a BGB
17 Entscheidungen zu § 270a BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.03.2021 - I ZR 203/19
Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 13.12.2018 - 17 HKO 7439/18
Zusätzliches Zahlungsentgelt bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung nach § ...
- OLG München, 10.10.2019 - 29 U 4666/18
Unterlassungsanspruch, Zahlungsdienste, Sofortüberweisung, Vorläufige ...
- LG München I, 13.12.2018 - 17 HKO 7439/18
- EuGH, 02.12.2021 - C-484/20
Vodafone Kabel Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 24.09.2019 - 33 O 6578/18
Zeitlicher Geltungsbereich von § 270a BGB
- OLG München, 01.10.2020 - 29 U 6221/19
Darf eine Kabelnetzbetreiberin und Internetzugangsproviderin von Verbrauchern ...
- LG München I, 24.09.2019 - 33 O 6578/18
- LG Berlin II, 28.01.2025 - 52 O 98/24
Bezahlchip - Rückerstattungsfristen und Entgeltklauseln bei Auszahlung von ...
- BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17
Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter
- OLG Dresden, 11.02.2020 - 14 U 1885/19
Zur Angabe von Zusatzkosten bei Flugpreisen sofort bei Buchungsbeginn
Querverweise
Auf § 270a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)