Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 279 BGB
36 Entscheidungen zu § 279 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 04.09.2019 - 31 U 108/18
Zur Wirksamkeit einer Klausel über Bereitstellungszinsen
- OLG Brandenburg, 11.03.2009 - 13 U 47/08
Mängelbeseitigungspflicht des Werkunternehmers trotz eingetretener eigener ...
- LG Wiesbaden, 14.02.2003 - 3 S 94/02
Ausreichender Grund für eine Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter ...
- FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 278/04
Fördergebietsgesetz, Abgabenordnung: Anschaffung eines Grundstücks durch ...
- VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-06/06
Rechtzeitige Rüge
- OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 153/00
Herausgabe des Erlöses aus der Veräußerung von Bodenreformland
- OLG Celle, 30.01.2002 - 6 W 5/02
Zwangsvollstreckung der Hinterlegung von verpfändeten Wertpapieren zur Sicherung ...
- OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02
Belehrung über das Haustürwiderrufsgesetz im Immoblilien-Darlehensgeschäft
- LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- BGH, 20.05.2003 - X ZR 246/02
Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund ...