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AG Hamburg-St. Georg, 12.11.2020 - 910 C 130/20 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 12. November 2020 - 910 C 130/20 (https://dejure.org/2020,43760)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Anfechtung von Zahlungen für die Beratung im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 09.02.2009 - 86 T 76/09
Rechtmäßigkeit der Bestimmung eines Gegenstandswertes zur Ermittlung anwaltlicher …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 12.11.2020 - 910 C 130/20
Als Gebührenwert ist gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 RVG ein Wert von 4.000,00 EUR anzunehmen, vgl. zum Gegenstandwert zutreffend LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2009 - 86 T 76/09 -, juris, Rn. 6. Bei weiteren Auslagen von 20, 00 EUR nach Nr. 7001 und 7002 VV RVG nebst Umsatzsteuer ergeben sich abrechenbare Gebühren i.H.v. 473, 62 EUR.