Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 4 - Gegenstandswert (§§ 22 - 33) |
(1) 1Die Gebühren der Nummern 3313, 3317 sowie im Fall der Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Nummern 3500 und 3513 des Vergütungsverzeichnisses werden, wenn der Auftrag vom Schuldner erteilt ist, nach dem Wert der Insolvenzmasse (§ 58 des Gerichtskostengesetzes) berechnet. 2Im Fall der Nummer 3313 des Vergütungsverzeichnisses beträgt der Gegenstandswert jedoch mindestens 4 000 Euro.
(2) 1Ist der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt, werden die in Absatz 1 genannten Gebühren und die Gebühr nach Nummer 3314 nach dem Nennwert der Forderung berechnet. 2Nebenforderungen sind mitzurechnen.
(3) Im Übrigen ist der Gegenstandswert im Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Abs. 3 Satz 2 zu bestimmen.
Musterverfahrens-
gesetz § 24Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz § 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung § 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung § 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung § 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren § 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung § 29aGegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz § 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz § 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 31bGegenstandswert bei Zahlungs-
vereinbarungen § 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 33Wertfestsetzung für die Rechtsanwalts-
gebühren
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Rechtsprechung zu § 28 RVG
29 Entscheidungen zu § 28 RVG in unserer Datenbank:
- KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
Beschwerde gegen die erfolgte Festsetzung des Gegenstandswertes
- BGH, 07.05.2020 - IX ZB 29/18
Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters; Bestimmung des Gegenstandswert für die ...
- OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die ...
- LG Cottbus, 25.02.2025 - 7 T 152/24
Zur Festsetzung der Gebühren für den Rechtsanwalt des Schuldners und den ...
- OLG Köln, 12.04.2023 - 11 U 218/19
Rechtsanwaltsvergütung Tätigkeit im privaten Baurecht Vereinbarung über ...
- AG Köln, 13.02.2018 - 73 IN 113/08
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfahren über den Antrag auf Versagung ...
- AG Mannheim, 14.11.2023 - 1 IN 1721/19
Zu den Anforderungen an einen RSB-Versagungsantrag bei vermeintlichem ...
- AG Ludwigshafen, 18.06.2021 - 3a IK 67/14
Restschuldbefreiung
- LG Köln, 05.02.2021 - 13 T 4/21
- BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach ...
Querverweise
Auf § 28 RVG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gegenstandswert
- § 29 (Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung)
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 35 (Hilfeleistung in Steuersachen)