Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 4 - Gegenstandswert (§§ 22 - 33) |
(1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im Übrigen ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Wert nach Absatz 1 und der Wert für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden nicht zusammengerechnet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2014 | Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts | 31.08.2013 | |
| 01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 |
Musterverfahrens-
gesetz § 24Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz § 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung § 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung § 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung § 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren § 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung § 29aGegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz § 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz § 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 31bGegenstandswert bei Zahlungs-
vereinbarungen § 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 33Wertfestsetzung für die Rechtsanwalts-
gebühren
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 23a RVG
28 Entscheidungen zu § 23a RVG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 11.05.2022 - 11 C 21.3267
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren gegen die ...
- VG Karlsruhe, 29.09.2020 - A 19 K 2489/20
Berechnung der Vergütung bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung; kein ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2025 - 11 S 1148/25
Bestimmung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im ...
- KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
Gegenstandswert für die anwaltliche Vertretung beim Anwaltswechsel im ...
- BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18
Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 1 E 558/21
Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im ...
- VGH Bayern, 04.02.2026 - 4 C 25.2425
Festsetzung des Gegenstandswerts, Wert des Gegenstands der anwaltlichen ...
- BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - ...
- OVG Niedersachsen, 24.06.2025 - 2 PA 16/25
Halbwaisenrente; Vollwaisenrente; Waisenrente; Zweckidentische Leistungen
- BGH, 30.01.2020 - II ZB 13/18
Prozesskostenhilfebeschwerde: Gegenstandswert einer auf die Gebührenerhöhung ...
Querverweise
Auf § 23a RVG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 35 (Hilfeleistung in Steuersachen)