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   AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18 WEG   

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https://dejure.org/2018,47863
AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18 WEG (https://dejure.org/2018,47863)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 24.08.2018 - 980b C 6/18 WEG (https://dejure.org/2018,47863)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 24. August 2018 - 980b C 6/18 WEG (https://dejure.org/2018,47863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Anfechtbarkeit WEG-Beschluss über Einzelwirtschaftspläne wegen Unbestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Ein Beschluss ist hinreichend bestimmt, wenn er aus sich heraus klar, eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lässt, was gelten soll, wobei der Inhalt durch Auslegung bestimmt werden kann (BGH, NZM 2016, 387, 390, Tz. 39).

    Dabei ist von dem protokollierten Wortlaut auszugehen; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (vgl. BGH, NJW 2016, 2177, 2178, Tz. 20).

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Auch auf Dokumente außerhalb des Protokolls darf, sofern diese zweifelsfrei bestimmbar sind, Bezug genommen werden (s. BGH, NZM 2016, 553, 554, Tz. 9 f.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Dessen Auslegung ergibt - ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der beteiligten Wohnungseigentümer, also auch auf die des Klägers ankommt (vgl. BGH, NJW 2010, 3093, Tz. 9) - nichts dafür, welche "bereits genehmigte Einzelwirtschaftspläne" von diesem Beschluss erfasst sein sollen.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Jedenfalls dann, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt, die Unbestimmtheit also nicht auf inhaltlicher Widersprüchlichkeit beruht, führen etwaige Mängel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (BGH, NJW 1998, 3713, 3716).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Der Inhalt eines Beschlusses muss, insbesondere weil Sonderrechtsnachfolger nach § 10 Abs. 4 WEG an ihn gebunden sind, inhaltlich bestimmt und klar sein (BGH, NZM 2015, 88, Tz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Für die aus dem Einzelwirtschaftsplan abzuleitenden Zahlungspflichten der einzelnen Miteigentümer ist die Bestimmbarkeit des konkreten Einzelwirtschaftsplans aber unabdingbar (OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854).
  • EuGH, 28.06.2018 - C-2/17

    Crespo Rey

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
    Eigentliches Ziel der Anfechtungsklage sei, dass der Kläger - ebenso wie schon sein Bruder in einem Parallelverfahren (Az. 980b C 2/17) - in geringerem Umfang an den Kosten beteiligt werden wolle, als es die tatsächlichen Verhältnisse erforderten; die Spitzbodenfläche sei hinzuzurechnen.
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