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AG Hamburg-St. Georg, 30.10.2020 - 980b C 20/20 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 980b C 20/20 (https://dejure.org/2020,39784)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg-St. Georg, 29.09.2022 - 980b C 16/22
Zu kurze Ladungsfristen führen zur Nichtigkeit!
Das erkennende Gericht hat bereits in anderer Sache entschieden, dass ein Beschluss wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn sich ein Wohnungseigentümer unter rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung seiner Stellung als Mehrheitseigentümer über eine gerichtliche Entscheidung hinwegsetzen will und die Minderheit zwecks Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes majorisiert (vgl. Urt. v. 30.10.2020 - 980b C 20/20 WEG, ZMR 2021, 155).