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AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ist die Landung auf einem Ausweichflughafen mit anschließender Busbeförderung eine ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21
Maßgebliches Kriterium für die Bewertung, ob ein solches Ärgernis vorliegt, muss der Gesamtzeitverlust sein, der nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) Fluggastrechteverordnung gerade noch hinzunehmen ist (vgl. LG Hannover, Urteil vom 09.02.2015 - 14 S 53/14 = BeckRS 2015, 60050 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C- 402/07; C-432/07; LG Hannover, Beschluss vom 27.12.2019 - 1 S 45/19). - EuGH, 13.10.2011 - C-83/10
Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten …
Auszug aus AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21
Darunter ist die Strecke zu verstehen, die das Flugzeug vom Abgangsflughafen in einer bestimmten Abfolge zum Bestimmungsflughafen (Endziel) durchführen soll (vgl. EuGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - C-83/10 = NJW 2011, S. 3776 - Sousa Rodríguez/Air France). - EuGH, 10.07.2008 - C-173/07
Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung …
Auszug aus AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21
Ein Flug wird aber nicht nur durch die im Luftbeförderungsvertrag bestimmte Abflug- und Ankunftszeit bestimmt, sondern ganz wesentlich auch durch die in einem veröffentlichten Flugplan bezeichnete Flugroute (vgl. EuGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - C-173/07 Rn. 40 - Emirates; AG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.01.2017 - 30 C 1089/16 (32) = BeckRS 2017, 103723).
- EuGH, 22.04.2021 - C-826/19
Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen begründet …
Auszug aus AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21
Eine Gleichsetzung der streitgegenständlichen Fallgestaltung - Austausch des Beförderungsmittels für eine kurze Teilstrecke und um etwa zwei Stunden verspätete Ankunft am geplanten Zielort - mit einem annullierten Flug, würde dazu führen, dass dem Fluggast dieses Fluges ein Ausgleichsanspruch nach Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a) Fluggastrechteverordnung zuerkannt würde, und zwar auch dann, wenn der Fluggast nach der an seinen Flug anschließenden Beförderung mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden an dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder an einem sonstigen vereinbarten Zielort ankommt, wohingegen ein solcher Ausgleichsanspruch einem Fluggast verwehrt bliebe, dessen Flug mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden an dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Flughafen ankommt, obwohl dieser Fluggast ähnliche Unannehmlichkeiten wie der erstgenannte Fluggast erleidet (vgl. EuGH, Urteil vom 22.04.2021 - C-826/19 = BeckRS 2021, 8112 Rn. 42). - BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
Begriff der Annullierung eines Fluges
Auszug aus AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21
Die Fluggastrechteverordnung unterscheidet in ihren Art. 4 und 5 zwischen der individualisierbare Fluggäste treffenden Nichtbeförderung und der Annullierung; nach dieser Differenzierung ist die Annullierung die vollständige Aufgabe der Absicht, den Flug in der vorgesehenen Form durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - X ZR 15/08 = NJW 2009, S. 358). - LG Hannover, 09.02.2015 - 14 S 53/14
Kurzfristige Flugannullierung - Ankunftverspätung von unter 3 Stunden
Auszug aus AG Hannover, 17.12.2021 - 535 C 4995/21
Maßgebliches Kriterium für die Bewertung, ob ein solches Ärgernis vorliegt, muss der Gesamtzeitverlust sein, der nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) Fluggastrechteverordnung gerade noch hinzunehmen ist (vgl. LG Hannover, Urteil vom 09.02.2015 - 14 S 53/14 = BeckRS 2015, 60050 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C- 402/07; C-432/07; LG Hannover, Beschluss vom 27.12.2019 - 1 S 45/19).