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   AG Köln, 12.11.2018 - 142 C 201/18   

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https://dejure.org/2018,49168
AG Köln, 12.11.2018 - 142 C 201/18 (https://dejure.org/2018,49168)
AG Köln, Entscheidung vom 12.11.2018 - 142 C 201/18 (https://dejure.org/2018,49168)
AG Köln, Entscheidung vom 12. November 2018 - 142 C 201/18 (https://dejure.org/2018,49168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnungsfähigkeit von Ausgleichsansprüchen auf reisevertragsrechtliche Ansprüche auf Minderung wegen Mängel eines Fluges i.R.d. Vorlagebeschlusses

  • reise-recht-wiki.de

    Anrechnungsfähigkeit von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus AG Köln, 12.11.2018 - 142 C 201/18
    Der nach Art. 7 der Verordnung zu kompensierender Zeitverlust stellt nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Aurora Rodiriquez (EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C 83/10) und in der Rechtssache Nelson (EuGH, Urteil vom 23.10.2012 - C 581/10) eine Unannehmlichkeit dar, die alle Reisenden in gleicher Weise erleiden und die daher sofortige standardisierte Maßnahmen rechtfertigt.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist gem. Art. 12 Abs. 1 der Verordnung nicht nur ein materieller, sondern auch ein immaterieller Schaden des Reisenden ersatzfähig (EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10).

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Köln, 12.11.2018 - 142 C 201/18
    Der nach Art. 7 der Verordnung zu kompensierender Zeitverlust stellt nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Aurora Rodiriquez (EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C 83/10) und in der Rechtssache Nelson (EuGH, Urteil vom 23.10.2012 - C 581/10) eine Unannehmlichkeit dar, die alle Reisenden in gleicher Weise erleiden und die daher sofortige standardisierte Maßnahmen rechtfertigt.

    Durch die pauschale Ausgleichszahlung für den erlittenen Zeitverlust ohne Nachweis eines individuellen Schadens wird dem Willen des Unionsgesetzgebers entsprochen, ein hohen Schutzniveau für Reisende zu realisieren (EuGH, Urteil vom 23.10.2012 - C 581/10 Nelson Rn. 52 - 74).

  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

    Auszug aus AG Köln, 12.11.2018 - 142 C 201/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 30.04.2014 - X ZR 126/13) handelt es sich bei einem Rückzahlungsanspruch wegen Minderung des Reisepreises um einen Anspruch, auf den gem. Art. 12 der Verordnung die gewährten Ausgleichsleistungen anzurechnen seien.
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