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   AG Köln, 13.10.2014 - 142 C 639/12   

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https://dejure.org/2014,31010
AG Köln, 13.10.2014 - 142 C 639/12 (https://dejure.org/2014,31010)
AG Köln, Entscheidung vom 13.10.2014 - 142 C 639/12 (https://dejure.org/2014,31010)
AG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 142 C 639/12 (https://dejure.org/2014,31010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Entgeltes für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestimmung der Vergütung für die elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger nach billigem Ermessen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB §§ 325 ff.
    Bundesanzeiger, Entgelt, Jahresabschluss, Unternehmensregister, Veröffentlichung Jahresabschluss

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entgelte der Bundesanzeiger Verlag GmbH

  • duslaw.de (Kurzinformation)

    Kein Veröffentlichungsentgelt für Bilanzveröffentlichung im Bundesanzeiger

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Vergütung bei Offenlegung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Entgelte des Bundesanzeigers - was bedeutet "billiges Ermessen" bei Preisklauseln?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 165
  • ZIP 2014, 2397
  • NZG 2015, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung

    Auszug aus AG Köln, 13.10.2014 - 142 C 639/12
    Es ist anerkannt, dass Tarife und sonstige Entgeltregelungen von Unternehmen mit Monopolstellung, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil angewiesen ist, nach billigem Ermessen festgesetzt werden müssen und die Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB zu erfolgen hat (BGH NJW-RR 2006, 133-135 m.w.N.).
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