Rechtsprechung
AG Köln, 22.12.1980 - 41 HRA 7725 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 30
Unterscheidbarkeit von Komplementär GmbH und KG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66
Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG
Auszug aus AG Köln, 22.12.1980 - 41 HRA 7725
In Fortführung der Rechtsprechung des BGH ( BGHZ 46, 7 ,13= DNotZ 1966, 687) führt das BayObLG weiterhin aus, der die Gesellschaftsform andeutende Zusatz habe an dem Klangbild der Firma keinen bemerkenswerten Anteil und das Publikum messe einem soichen Zusatz erfahrungsgemäß im allgemeinen keine besondere Bedeutung zu.Dies würde für die Unterscheidungsfähigkeit aber dann nicht ausreichen, wenn der Rechtsformzusatz als solcher - sei es ausgeschrieben oder abgekürzt - zur Unterscheidung nicht geeignet ist, weil solche Zusätze nach allgemeiner Verkehrsanschauung am Wort- und Klangbild der Firma nicht teilnehmen (vgl. BGHZ 46, 13 - DNotZ 1966, 687 ).
- OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 18 U 38/80
Amtspflichten bei Beurkundung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und …
Auszug aus AG Köln, 22.12.1980 - 41 HRA 7725
B. Notarrecht - Amtspflichten bei Beurkundung eine» zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und bei Beurkundung der Zustimmungserklärung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.8. 1980 - 18 U 38/80 mitgeteilt von Notar Werner Schütz, Düsseldorf) BNotO §§ 19.17 Abs. 1, 13 Abs. 1 BeurkG § 18 ErbbRVO § 19 Abs. 1 I Amtspflichten eines Notars bei Beurkundung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und bei Beurkundung der Zustimmungserklärung.