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   AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22   

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AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22 (https://dejure.org/2023,9004)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 25.04.2023 - 4 C 7598/22 (https://dejure.org/2023,9004)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 25. April 2023 - 4 C 7598/22 (https://dejure.org/2023,9004)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umbuchung als zumutbare Maßnahme zur Vermeidung der Folgen der Annullierung eines ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maßnahme zur Vermeidung einer Verspätung ist Versuch der Umbuchung auf Flüge einer anderen Fluggesellschaft - Fluggesellschaft trifft dazu volle Darlegungs- und Beweislast

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.06.2020 - C-74/19

    Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand"

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22
    In Einklang mit dem im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 261/2004 genannten Ziel, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, und dem in den Erwägungsgründen 12 und 13 sowie in Art. 8 Abs. 1 der Verordnung genannten Erfordernis einer zumutbaren, zufriedenstellenden und frühestmöglichen anderweitigen Beförderung der von einer Annullierung oder großen Verspätung ihres Fluges betroffenen Fluggäste folgt daraus, dass bei Eintritt eines außergewöhnlichen Umstands das Luftfahrtunternehmen, das sich durch Ergreifen der in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils genannten zumutbaren Maßnahmen von seiner in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 der Verordnung vorgesehenen Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste befreien möchte, sich grundsätzlich nicht darauf beschränken darf, den betroffenen Fluggästen eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel durch den nächsten Flug anzubieten, den es selbst durchführt und der am Tag nach dem ursprünglich vorgesehenen Ankunftstag am Ziel ankommt (Urteil vom 11. Juni 2020, Transportes Aéreos Portugueses, C-74/19, EU:C:2020:460, Rn. 58).

    Dazu gehört die Suche nach anderen direkten oder indirekten Flügen, die gegebenenfalls von anderen Luftfahrtunternehmen, die derselben Fluggesellschaftsallianz angehören oder auch nicht, durchgeführt werden und mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommen (Urteil vom 11. Juni 2020, Transportes Aéreos Portugueses, C-74/19, EU:C:2020:460, Rn. 59).

    Folglich ist bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen nur dann, wenn kein Platz auf einem anderen direkten oder indirekten Flug verfügbar ist, der es dem betreffenden Fluggast ermöglicht, mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens an seinem Endziel anzukommen, oder wenn die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung für das Luftfahrtunternehmen angesichts der Kapazitäten seines Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer darstellt, davon auszugehen, dass es alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt hat, indem es den betreffenden Fluggast mit dem nächsten von ihm durchgeführten Flug anderweitig befördert hat (Urteil vom 11. Juni 2020, Transportes Aéreos Portugueses, C-74/19, EU:C:2020:460, Rn. 60).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22
    Erleidet der Fluggast durch eine Verspätung einen Zeitverlust von mehr als drei Stunden, ist Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechte-VO analog anzuwenden ( EuGH , Urt. v. 19.11.2009 - C-402/07, u.a. - Juris, Rn. 40 ff.).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-264/20

    Airhelp

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22
    Hierzu hat der EuGH in der Rechtssache Airhelp Limited ./. Austrian Airlines AG im Beschl. v. 14.01.2021 - C-264/20 - Juris, Rn. 29 - 31 wie folgt ausgeführt:.
  • BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20

    Ausgleichanspruch eines Fluggastes bei Annullierung oder großer Verspätung des

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22
    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (vgl. BGH , Urt. v. 06.04.2021 - X ZR 11/20 - Juris, Rn. 41; Urt. v. 10.11.2022 - X ZR 97/21 - Juris, Rn. 14).
  • BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21

    Notwendigkeit eines Vortrags eines Luftfahrtunternehmens zu anderweitigen

    Auszug aus AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22
    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (vgl. BGH , Urt. v. 06.04.2021 - X ZR 11/20 - Juris, Rn. 41; Urt. v. 10.11.2022 - X ZR 97/21 - Juris, Rn. 14).
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