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   AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98   

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https://dejure.org/1998,5295
AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98 (https://dejure.org/1998,5295)
AG Königswinter, Entscheidung vom 26.11.1998 - 10 C 65/98 (https://dejure.org/1998,5295)
AG Königswinter, Entscheidung vom 26. November 1998 - 10 C 65/98 (https://dejure.org/1998,5295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstellen einer Parabolantenne als vertragswidriger Gebrauch einer Mietsache; Unterschiedliche soziale Verwurzelung als sachliches Differenzkriterium; Bezug der Informationsfreiheit auf alle örtlichen Fernsehprogramme; Begründung einer Haftung nach§§ 836, 838 BGB durch das ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Auszug aus AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98
    Dies erkennt auch das BayOLG an (Beschl. v. 28.10.1994 - NJW 1995, 337 (338)) und gesteht dem ehemals ausländischen Deutschen ein Informationdbedürfnis zu, das über des eines geborenen Deutschen hinausgeht.
  • LG Hamburg, 03.07.1997 - 334 S 74/96

    Beseitigung einer Parabolantenne

    Auszug aus AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98
    Denn es ist hier kein Ort ersichtlich, an dem die Antenne der Beklagten den Kläger weniger in seinem Eigentumsinteressen beeinträchtigen würde (vergl. den insofern ähnlich gelagerten Fall des LG Mannheim - Urteil v. 29.04.1992 - WuM 92, 469 (470) sowie im gleichen Zusammenhang LG Hamburg - Urteil v. 03.07.1997 - WuM 1998, 277).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98
    Darauf verwiesen zu werden ist den Beklagten jedenfalls unzumutbar, da eine Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft gemäß §§ 10, 22 I 1 WEG (vergl. zum Zustimmungserfordernis BayObLG NJW-RR 92, 16) nicht mit Sicherheit vorhersehbar und die Installation mit erheblichen Kosten verbunden ist.
  • LG Mannheim, 29.04.1992 - 4 S 41/92
    Auszug aus AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98
    Denn es ist hier kein Ort ersichtlich, an dem die Antenne der Beklagten den Kläger weniger in seinem Eigentumsinteressen beeinträchtigen würde (vergl. den insofern ähnlich gelagerten Fall des LG Mannheim - Urteil v. 29.04.1992 - WuM 92, 469 (470) sowie im gleichen Zusammenhang LG Hamburg - Urteil v. 03.07.1997 - WuM 1998, 277).
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