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   AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21   

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AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21 (https://dejure.org/2022,3575)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2022 - 9 C 1085/21 (https://dejure.org/2022,3575)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 9 C 1085/21 (https://dejure.org/2022,3575)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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  • OLG Karlsruhe, 22.12.2015 - 14 U 63/15
    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    Die Möglichkeit, das Gutachten aus eigener Kenntnis zu überprüfen oder die Durchführung der Reparaturen selbst zu kontrollieren, hat der Geschädigte nur in besonderen Fällen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 14 U 63/15 , juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03 -, juris).

    Die in Anspruch genommene Haftpflichtversicherung kann im Rahmen der Vorteilsausgleichung von dem Geschädigten Abtretung von Rückforderungs- bzw. Regressansprüchen gegen die Werkstatt verlangen, so dass deren Belange hinreichend gewahrt sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 14 U 63/15 -, juris Rn 14).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    dass die Reparatur auf der Grundlage des zuvor erstellten Gutachtens und der darin als erforderlich erachteten Schadensbeseitigungsmaßnahmen in Auftrag gegeben worden ist (vgl. BGH, aaO), und nicht, wie bei der Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Sachverständigenkosten, aus der Rechnung selbst (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014, VI ZR 357/13).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    Maßgeblich und damit erstattungsfähig ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VIZR 42/73 -, BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VIZR 314/90 -, juris).
  • LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    Die Desinfektion von Gegenständen und Oberflächen sind zur Vermeidung von Ansteckungen und zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie objektiv notwendig, und zwar sowohl vor der Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden, als auch nach Hereinnahme des Fahrzeugs, auch wenn im letzteren Falle die Desinfektion auch dem Schutz der Mitarbeiter der Werkstatt dient (LG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2021, 19 S 421; LG Würzburg, Urteil vom 24. März 2021 - 42 S 2276/20 -, juris Rn 16 f.; für Erstattungsfähigkeit von vor der Rückgabe durchgeführten Schutzmaßnahmen: LG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2021 - 13 S 25/21 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03

    Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der

    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    Die Möglichkeit, das Gutachten aus eigener Kenntnis zu überprüfen oder die Durchführung der Reparaturen selbst zu kontrollieren, hat der Geschädigte nur in besonderen Fällen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 14 U 63/15 , juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03 -, juris).
  • LG Würzburg, 24.03.2021 - 42 S 2276/20

    Reparaturkosten, Arbeitszeit, Berufung, Unfall, Herstellungsaufwand,

    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    Die Desinfektion von Gegenständen und Oberflächen sind zur Vermeidung von Ansteckungen und zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie objektiv notwendig, und zwar sowohl vor der Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden, als auch nach Hereinnahme des Fahrzeugs, auch wenn im letzteren Falle die Desinfektion auch dem Schutz der Mitarbeiter der Werkstatt dient (LG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2021, 19 S 421; LG Würzburg, Urteil vom 24. März 2021 - 42 S 2276/20 -, juris Rn 16 f.; für Erstattungsfähigkeit von vor der Rückgabe durchgeführten Schutzmaßnahmen: LG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2021 - 13 S 25/21 -, juris).
  • LG Karlsruhe, 29.06.2021 - 19 S 4/21

    Corona-Desinfizierung

    Auszug aus AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
    Eine Verurteilung Zugum Zug gegen Abtretung etwaiger Regressansprüche gegen die Werkstatt gemäß § 255 BGB analog war nicht auszusprechen, weil ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht beklagtenseits nicht prozessual geltend gemacht wurde (LG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2021,19 S 4/21; LG Würzburg, Urteil vom 24. März 2021 -42 S 2278/20 -, juris Rn 40).
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