Rechtsprechung
   AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27053
AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17 (https://dejure.org/2017,27053)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 27.06.2017 - 5 M 81/17 (https://dejure.org/2017,27053)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 5 M 81/17 (https://dejure.org/2017,27053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenerhebung des Gerichtsvollziehers für den Versuch einer gütlichen Einigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16

    Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für die Erteilung einer

    Auszug aus AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17
    Eine generalisierende Betrachtung, bei der der Aufwand des Gerichtsvollziehers, der dem Schuldner eine gütliche Erledigung - in welcher Form, Individualität und Intensität auch immer - anträgt, pauschal abgegolten wird, erscheint angesichts dessen insgesamt sachgerecht (vgl. NJW-RR 2016, 1278 [OLG Koblenz 22.06.2016 - 14 W 295/16] , , zu Nr, 207 GvKostG, siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 - Rn. 9, )).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 W 3/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Anfall einer Einigungsgebühr; Erhebung einer Gebühr für

    Auszug aus AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17
    Eine generalisierende Betrachtung, bei der der Aufwand des Gerichtsvollziehers, der dem Schuldner eine gütliche Erledigung - in welcher Form, Individualität und Intensität auch immer - anträgt, pauschal abgegolten wird, erscheint angesichts dessen insgesamt sachgerecht (vgl. NJW-RR 2016, 1278 [OLG Koblenz 22.06.2016 - 14 W 295/16] , , zu Nr, 207 GvKostG, siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 - Rn. 9, )).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2015 - 10 W 148/15

    Voraussetzungen der Entstehung der Gebühr für die gütliche Erledigung durch den

    Auszug aus AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17
    Auf die Frage, ob der Gerichtsvollzieher ausdrücklich mit dem von Amts wegen ohnehin vorzunehmenden Versuch der gütlichen Erledigung beauftragt worden ist, kommt es daher für die Frage der Entstehung der Gebühr nicht an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2015 - 1.-10 W 148/15 -, Rn. 3, ).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 97/16

    Voraussetzungen der Entstehung der Gebühr für eine gütliche Erledigung der Sache

    Auszug aus AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17
    Eine generalisierende Betrachtung, bei der der Aufwand des Gerichtsvollziehers, der dem Schuldner eine gütliche Erledigung - in welcher Form, Individualität und Intensität auch immer - anträgt, pauschal abgegolten wird, erscheint angesichts dessen insgesamt sachgerecht (vgl. NJW-RR 2016, 1278 [OLG Koblenz 22.06.2016 - 14 W 295/16] , , zu Nr, 207 GvKostG, siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 - Rn. 9, )).
  • LG Flensburg, 11.10.2019 - 5 T 124/19

    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehung der Gebühr für den Versuch einer gütlichen

    Des Weiteren werden ähnliche Ansichten in veröffentlichten Entscheidungen des AG Karlsruhe-Durlach (DGVZ 2017, 182), des AG Calw (DGVZ 2018, 238, beck-online), des LG Münster (Beschl. v. 28.12.2018 - 05 T 639/18, BeckRS 2018, 35932, beck-online), des LG Osnabrück (Beschl. v. 17.7.2018 - 1 T 291/18, BeckRS 2018, 17275, beck-online) und des LG Stuttgart (DGVZ 2018, 50) vertreten (für Lit. vgl. Richter/Zuhn, DGVZ 2017, 29 dort Ziffer 2.; Herfurth in BeckOK Kostenrecht, 26. Ed., Stand: 01.06.2019, Nr. 208 KV GvKostG, Rn. 10f.; Fleck in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 33. Ed., Stand: 01.07.2019, § 802b ZPO, Rn. 21f.).
  • AG Gengenbach, 24.10.2019 - M 177/19

    Gerichtsvollziehergebühr für den Versuch der gütlichen Erledigung

    Soweit teilweise vertreten (vgl. z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2019 - 25 W 66/19 -, juris) und von der Gläubigerin gerügt wird, dass für die Entstehung der Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG eine Kommunikation zwischen Gerichtsvollzieher und dem Schuldner vorgelegen haben muss, wird dieser Meinung nicht gefolgt (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 2 W 85/18 -, juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 10 T 434/17 -, juris; AG Heidelberg, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 1 M 27/17 -, juris; AG Karlsruhe-Durlach, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 5 M 81/17 -, juris; AG Calw, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 9 M 1405/18 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht