Rechtsprechung
AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen und Gegenständen im Grenzgebiet zu einem Schengen-Staat (Schengenbinnengrenze) und Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen EU-Recht; Vorlage an den EuGH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer verdachtsunabhängigen Durchsuchung von Personen und Gegenständen im Grenzgebiet zu einem Schengen-Staat
- Justiz Baden-Württemberg
Art 67 Abs 2 AEUV, Art 267 Abs 1 Buchst a AEUV, Art 20 EGV 562/2006, Art 21 Buchst a S 2 Nr 2 EGV 562/2006, SchÜbk
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen und Gegenständen im Grenzgebiet zu einem Schengen-Staat und Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen EU-Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- confront.news , S. 47 (Entscheidungsbesprechung)
Art. 267 AEUV, § 44 Abs. 2 BPolG, Schengener Grenzkodex
Vorlage an EuGH zur Vorabentscheidung; Verdachtsunabhängige Durchsuchung im Schengen-Grenzgebiet? Beweisverwertungsverbot?
Verfahrensgang
- AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
- EuGH, 20.07.2017 - C-346/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 183
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
Auszug aus AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
Ein Beweisverwertungsverbot stellt eine begründungsbedürftige Ausnahme dar, wobei es zumindest aber bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09, NJW 2011, 2417). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit …
Auszug aus AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
(1.) Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 22.06.2010, verbundene Rechtssachen C-188/10 und C-189/10, MELKI und ABDELI gegen Frankreich, entschieden, dass Artikel 67 Absatz 2 AEUV sowie die Artikel 20 und 21 SGK einer nationalen Regelung entgegenstehen, die den Polizeibehörden des betreffenden Mitgliedstaates die Befugnis einräumt, in einem Gebiet mit einer Tiefe von 20 km entlang der Landgrenze dieses Staates zu den Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens die Identität jeder Person unabhängig von deren Verhalten und vom Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich die Gefahr einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung ergibt, zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Besitz, das Mitführen und das Vorzeigen von Urkunden und Bescheinigungen zu überprüfen, ohne dass diese Regelung den erforderlichen Rahmen für diese Befugnis vorgibt, der gewährleistet, dass die tatsächliche Ausübung der Befugnis nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen haben kann. - BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Auszug aus AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs eine Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte des Einzelfalls und der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, nämlich des Grundsatzes des deutschen Strafverfahrensrechts, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, und dem individuellen Interesse des von der rechtswidrigen Maßnahme Betroffenen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.09.2006, Az. 2 BvR 2115/01, NJW 2007, 499 Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011, Az. 3 StR 332/10, NJW 2011, 1827).
- BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
Bis auf einige spezialgesetzliche Regelungen, die ausdrücklich ein Verwertungsverbot vorsehen (…siehe dazu die Übersicht bei Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Aufl. 2015, Einleitung, Rn. 55), folgt aus einer fehlerhaften Beweiserhebung nicht immer ein Verwertungsverbot (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.02.1964, Az. 4 StR 519/63, NJW 1964, 1139). - EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
Steffensen
Auszug aus AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
Allerdings deutet beispielsweise das Urteil des Gerichtshof vom 10.04.2003 in der Rechtssache STEFFENSEN (C-276/01) darauf hin, dass das Recht der Europäischen Union einen solchen Einfluss auf das Recht und die Praxis der Beweiserlangung und -verwertung in einem Mitgliedstaat haben kann. - BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10
Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der …
Auszug aus AG Kehl, 22.04.2016 - 3 Cs 302 Js 10848/15
Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs eine Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte des Einzelfalls und der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, nämlich des Grundsatzes des deutschen Strafverfahrensrechts, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, und dem individuellen Interesse des von der rechtswidrigen Maßnahme Betroffenen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.09.2006, Az. 2 BvR 2115/01, NJW 2007, 499 Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011, Az. 3 StR 332/10, NJW 2011, 1827).