Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel V - Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 67 - 89) |
Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (Art. 67 - 76) |
(1) Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden.
(2) Sie stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist. Für die Zwecke dieses Titels werden Staatenlose den Drittstaatsangehörigen gleichgestellt.
(3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
(4) Die Union erleichtert den Zugang zum Recht, insbesondere durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen.
Rechtsprechung zu Art. 67 AEUV
136 Entscheidungen zu Art. 67 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 22.02.2022 - C-483/20
Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf ...
- EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner ...
- OVG Saarland, 22.02.2022 - 2 A 60/20
Personenkontrolle durch die Bundespolizei; Bindung an rechtliche Beurteilung des ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.12.2019 - 6 B 30.19
Aufklärungspflicht; Einschränkungen von Personenkontrollen im Grenzgebiet in ...
- OVG Saarland, 21.02.2019 - 2 A 806/17
Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Beamte der ...
- BVerwG, 13.12.2019 - 6 B 30.19
- VG München, 27.07.2016 - M 7 K 14.1468
Anlassbezogene Personenkontrolle durch die Bundespolizei im grenznahen Bereich
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Beitritt neuer Staaten
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 23.16
Vorabentscheidung; Außengrenze; Beförderungsunternehmer; Beihilfe zur unerlaubten ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 13.12.2018 - C-412/17
Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungsunternehmer im ...
- EuGH, 13.12.2018 - C-412/17
Querverweise
Auf Art. 67 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 75 (ex-Artikel 60 EGV)