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   AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13   

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AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13 (https://dejure.org/2014,57331)
AG Lübeck, Entscheidung vom 24.09.2014 - 27 C 2333/13 (https://dejure.org/2014,57331)
AG Lübeck, Entscheidung vom 24. September 2014 - 27 C 2333/13 (https://dejure.org/2014,57331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: unfallbedingte HWS-Verletzung - Beweiswert einer Zeugenaussage des Durchgangsarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13
    Zwar wurde die Auffassung, wonach bei Heckunfällen mit einer bestimmten, im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, die im Bereich zwischen 4 und 10 km/h anzusetzen sei ("Harmlosigkeitsgrenze"), eine Verletzung der Halswirbelsäule generell auszuschließen sei, vom BGH nicht geteilt (vgl. BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02 - NJW 2003, 1116).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13
    Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93 - r + s 94, 95).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13
    Auch insoweit obliegt der Klägerin der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO dafür, dass der Unfall überhaupt zu einer Gesundheitsbeschädigung geführt hat (vgl. BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85 - NJW 87, 705).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Auszug aus AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13
    Vor allem aber muss diese nicht ganz unwesentliche Befindlichkeitsbeeinträchtigung im Wege des Vollbeweises nach § 286 ZPO nachgewiesen werden, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit reicht insoweit nicht aus (vgl. OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96 - BeckRS 1998, 06398).
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