Rechtsprechung
   AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19   

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https://dejure.org/2019,38631
AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19 (https://dejure.org/2019,38631)
AG Leonberg, Entscheidung vom 16.05.2019 - 8 C 34/19 (https://dejure.org/2019,38631)
AG Leonberg, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 8 C 34/19 (https://dejure.org/2019,38631)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Bedarfsperson muss klar benannt werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei Erklärung der Vermieter: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)" - Mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht für Geltendmachung eines Eigenbedarfs

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen (IMR 2020, 1044)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Auszug aus AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19
    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, dass diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 270/15, Leitsatz; BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 297/14; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 573 BGB, Rdnr. 224, Krenek in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018 § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters, Rdnr. 99).
  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und

    Auszug aus AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19
    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, dass diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 270/15, Leitsatz; BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 297/14; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 573 BGB, Rdnr. 224, Krenek in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018 § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters, Rdnr. 99).
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