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   AG Leutkirch, 26.01.2022 - 2 C 263/20   

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AG Leutkirch, 26.01.2022 - 2 C 263/20 (https://dejure.org/2022,2844)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 C 263/20 (https://dejure.org/2022,2844)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 C 263/20 (https://dejure.org/2022,2844)
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  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem

    Auszug aus AG Leutkirch, 26.01.2022 - 2 C 263/20
    Nach der Rechtsprechun,g des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - VI ZR 358/18, NJW 2019, 3139 Rn. 14) besteht kein AnlßSS, dem ·Geschädigten zumindest aufzuerlegen, dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor dem Verkauf des bes9hädigten Fahrzeugs die Möglichkeit einzuräumen, ihm höhere Restwertangebote zu übermitteln.

    Denn der Gesetzgeber hat dem Geschädigten gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit eingeräumt, die Behebung des Schadens gerade unabhängig vom Schädiger in die eigenen Hände zu nehmen und in eigener Regie durchzuführen: Diese gesetzgabarische Grundent:'." scheidung würde unterlaufen, .sähe man den Geschädigten schadensrechtlich grundsätzlich für verpflichtet an, vor der von ihm beabsichtigten Schadensbehebung Alternatiworschläge des Schädigers einzuholen und diesen dann ggf. zu folgen (BGH aaO NJW 2019, 3139 Rn. 14).

    Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufe-r im l~ternet in Anspruch zu nehmen, noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs· Gelegenheit zu geben, zum eingeholten G~t­ achten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote zu übermitteln (BGH aaO NJW 2019, 3139 Rn. 10).

  • OLG Braunschweig, 30.01.2018 - 7 U 3/17

    Unfallgeschädigter muss Verkauf des Unfallfahrzeugs ankündigen

    Auszug aus AG Leutkirch, 26.01.2022 - 2 C 263/20
    Es sei auch selbstverständlich, dass. Standkosten ersetzt worden wären, so dass auch dies für die Klägerin nicht Anlass gewesen sei, das Fahrzeug vorschnell zu verkaufen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 30.01.2018 Az. 7 U 3/17).

    Das Gericht teilt auch nicht die Rechtsauffassung, wonach ein Geschädigter vor einem eigenen Verkauf des Unfallfahrzeugs eih Restwertangebot der Versicherung einzuholen oder der Versicherung jedenfalls einen beabsichtigten Verkauf anzukündigen habe (so OLG Braunschweig, Urt. v. 30.01.2018-7 U 3/17, BeckRS 2018, 42437 Rn. 19 f.).

  • LG Ravensburg, 12.04.2018 - 1 S 151/17
    Auszug aus AG Leutkirch, 26.01.2022 - 2 C 263/20
    aa) Hinsichtlich des Grundhonorars orientiert sich das Ge~icht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Ravensburg in dessen Grundsatzurteil vom 29.03.2018 (Az. 1 S 151/17) an· der BVSK Honorarbefragung 2018 als geeigneter Schätzgrund Iage.

    Der Rechtsprechung des Landgerichts Ravensburg folgend (Urteil vom· 29.03.2018, Az. 1 S 151/17) orientiert sich das Gericht bei seiner Schätzung deshalb insoweit an den nach dem JVEG erstattungsfähigen Sätzen.

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Leutkirch, 26.01.2022 - 2 C 263/20
    Diese schlagen sich regelmäßig im tatsächlich aufgewendeten Betrag nieder, nicht hingegen in der Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solcher (BGH, Urt. v. 19.07.2016- Az. VI ZR 401/15, NJW 2016, 3363, 3364 f. ).
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