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   AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14   

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https://dejure.org/2014,10062
AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14 (https://dejure.org/2014,10062)
AG Lichtenfels, Entscheidung vom 14.05.2014 - 2 C 24/14 (https://dejure.org/2014,10062)
AG Lichtenfels, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 2 C 24/14 (https://dejure.org/2014,10062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer Miete als Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Mieten Masseverbindlichkeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufteilung der Mietforderung bei Insolvenzeröffnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mietforderung als Masseverbindlichkeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Insolvenzeröffnung ist die Miete für den Restmonat Masseverbindlichkeit! (IMR 2014, 307)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Hiernach kann der streitgegenständliche Anspruch nicht mehr im Wege der Leistungsklage, sondern nur noch als Feststellungsklage geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 2003, 2454).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Im hinsichtlich der Interessenlage vergleichbaren Fall der Nebenkostenabrechnung für ein Jahr, in dessen Verlauf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters beschlossen wird, hat der BGH sich dieser Vorgehensweise angeschlossen (BGH ZIP 2007, 239 f.: "Da der Mietvertrag gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestand, war im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Abrechnung für die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung und für die Zeit danach getrennt vorzunehmen, weil die Erstattungsansprüche des Mieters für die Zeit bis zur Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderungen sind (§ 108 Abs. 2 InsO), für die Zeit danach dagegen Masseforderungen.").
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Sie entspricht im Übrigen auch der Systematik des Insolvenzverfahrens, wonach derjenige, der seine vollwertige Leistung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin zur Masse erbringen muss, hierfür die ungeschmälerte Gegenleistung erhalten soll (vgl. BGH NJW 1994, 516; NJW 1979, 310).
  • BGH, 24.11.1993 - VIII ZR 240/92

    Entschädigungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Sie entspricht im Übrigen auch der Systematik des Insolvenzverfahrens, wonach derjenige, der seine vollwertige Leistung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin zur Masse erbringen muss, hierfür die ungeschmälerte Gegenleistung erhalten soll (vgl. BGH NJW 1994, 516; NJW 1979, 310).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.02.2012 - 16 C 316/11

    Insolvenzrecht: Vor Insolvenzeröffnung entstandener Mietzinsanspruch als

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Soweit sich der Beklagte auf zwei anderslautende Entscheidungen der Amtsgerichte Spandau (Urteil vom 30.11.2011, Az. 13 C 376/11, nicht veröffentlicht) und Tempelhof-Kreuzberg (ZInsO 2012, 1137) und die zustimmenden Auffassungen im Schrifttum (Rosenmüller, ZInsO 2012, 1110, unter zweifelhafter Bezugnahme auf § 42 InsO; Wegener, in: Frankfurter Kommentar zur InsO, Rn. 35 zu § 108, ohne Begründung) beruft, vermag das Gericht der darin zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht nicht zu folgen.
  • LG Stuttgart, 13.01.2010 - 42 O 51/05

    Zulässigkeit der Weiterverfolgung eines Vergütungsanspruchs im

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Eines gesonderten Feststellungsinteresses gemäß § 256 Abs. 1 ZPO bedarf es insoweit nicht (vgl. LG Stuttgart, NJOZ 2011, 970, 971).
  • AG Berlin-Spandau, 30.11.2011 - 13 C 376/11

    Klageweise Durchsetzung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 24/14
    Soweit sich der Beklagte auf zwei anderslautende Entscheidungen der Amtsgerichte Spandau (Urteil vom 30.11.2011, Az. 13 C 376/11, nicht veröffentlicht) und Tempelhof-Kreuzberg (ZInsO 2012, 1137) und die zustimmenden Auffassungen im Schrifttum (Rosenmüller, ZInsO 2012, 1110, unter zweifelhafter Bezugnahme auf § 42 InsO; Wegener, in: Frankfurter Kommentar zur InsO, Rn. 35 zu § 108, ohne Begründung) beruft, vermag das Gericht der darin zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht nicht zu folgen.
  • LG Coburg, 14.11.2014 - 32 S 49/14

    Nach Insolvenzeröffnung ist die Miete Masseverbindlichkeit!

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels vom 14.05.2014, Az. 2 C 24/14, wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels vom 14.05.2014, Az.: 2 C 24/14, (Bl. 52 ff. d. A.) Bezug genommen.

    Das am 14.05.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels zu Aktenzeichen 2 C 24/14 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • OLG Köln, 10.07.2020 - 1 U 3/20

    Restmietforderung als Masseverbindlichkeit Mietforderung des Eröffnungsmonats

    b) Die wohl überwiegende Auffassung der untergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur teilt die Mietforderung des Eröffnungsmonats demgegenüber in Beträge vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf, wobei die Forderung vor der Eröffnung als Insolvenzforderung zu verfolgen ist und diejenige nach Eröffnung unabhängig von ihrer Entstehung oder Fälligkeit als (anteilige) Masseverbindlichkeit (vgl. AG Lichtenfels, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 C 24/14, ZInsO 2014, 1351, zitiert juris Rn. 12 ff; Jaeger/Jacoby, InsO, § 108 Rn. 147; MünchKomm-InsO/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rn. 150; MünchKomm-InsO/Hoffmann, 4. Aufl., § 108 Rn. 101; Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: Oktober 2019, § 55 Rn. 150; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: Oktober 2019, § 108 Rn. 74; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 108 Rn. 43; Nehrlich/Römermann/Balthasar, InsO, Stand: Juli 2019, § 108 Rn. 15 f; BeckOK-InsO/Berberich, Stand: 15. Oktober 2019, § 108 Rn. 43.1 und 44; BeckOK-Mietrecht/Heublein, Stand: 1. Mai 2020, 1nsolvenz einschließlich Verfahren Rn. 87; Cymutta in Kölner Kommentar zur Insolvenzordnung, § 108 Rn. 21 ff; Geißler, ZInsO 2012, 1206, 1207 ff; Flatow, jurisPR-MietR 16/2012 Anm. 2).
  • LG Bonn, 06.12.2019 - 17 O 49/19
    § 108 Abs. 3 InsO stellt insoweit für Mietverhältnisse lediglich klar, wie - wiederum bezogen auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - rückständige Ansprüche, nicht aber, wie Verbindlichkeiten zu beurteilen sind, die Gegenleistung (Miete, § 535 Abs. 2 BGB) einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erbringenden Leistung (Gebrauchsgewährung an der Mietsache, § 535 Abs. 1 BGB) sind (vgl. zu alldem AG Lichtenfels, Endurteil vom 14.05.2014, Az.: 2 C 24/14, BeckRS 2014, 9901).
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