Rechtsprechung
AG Marburg, 04.11.2010 - 71 F 1011/10 UK |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 SGB II, §§ 1601, 1603 BGB
Ein der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegender Unterhaltsschuldner muss seine tatsächliche und fiktive Leistungsunfähigkeit darlegen. Das für den Unterhalt minderjähriger Kinder verwendete Einkommen, bleibt im SGB-II-Bezug unberücksichtigt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegender Unterhaltsschuldner muss seine tatsächliche und fiktive Leistungsunfähigkeit darlegen. Das für den Unterhalt minderjähriger Kinder verwendete Einkommen, bleibt im SGB-II-Bezug unberücksichtigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marburg, 04.11.2010 - 71 F 1011/10 UK
- OLG Frankfurt, 23.02.2011 - 2 UF 414/10
- BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 06.02.2006 - 7 WF 107/06
Zur Erfüllung titulierter Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder erzieltes …
Auszug aus AG Marburg, 04.11.2010 - 71 F 1011/10
Unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg vom 18.05.2006; OLG Koblenz vom 06.02.2006 beide veröffentlicht in FamRZ 2006, S. 1296 f) und der aus anderen Fällen gerichtsbekannten Handhabung im hiesigen Kreisgebiet wäre es dem Antragsgegner ohne weiteres möglich, einen etwaigen Hinzuverdienst außerhalb sonstiger Anrechnungsvorschriften für den Kindesunterhalt zu verteidigen.